Bundesanwaltschaft zu Jaber A.: Bisher nicht genügend Hinweise auf IS-Bezug
Im Fall des toten Terrorverdächtigen Jaber A. gibt es laut Generalbundesanwaltschaft bisher keine „ausreichenden gerichtsverwertbaren Bezüge zum IS“. Das sagte ein Sprecher der Behörde der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.). Der Syrer, der sich am Mittwoch in der Untersuchungshaft in Leipzig das Leben genommen hatte, wollte nach Ansicht der Ermittler in der vergangenen Woche einen Sprengstoffanschlag








