Neue Landlust? – strukturschwache Regionen attraktiver machen

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die strukturschwachen Regionen attraktiver zu machen, um für Investoren und die Lebensqualität dort zu verbessern. Auch zukünftig können Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ eingesetzt werden, um eine regionale Daseinsvorsorge auszubauen und zu sichern.

Neue Reformation der GRW-Förderung

Es ist kein Geheimnis, dass kaum eine öffentliche Aufmerksamkeit vorhanden ist für wichtige politische Vorgänge. Dies passierte einmal wieder kurz vor Weihnachten, als die Bundesregierung eine Reform erließ, die jahrelang vorbereitet und nun beschlossen wurde: die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Mit Abstand handelt es sich um das größte Förderprogramm des Bundes und Länder zur Stärkung strukturschwacher Regionen. Bund und Länder fördern seit über 50 Jahren 150.000(!) Projekte mit insgesamt 78 Mrd. Euro. So wurden 380 Mrd. Euro an öffentliche und private Investitionen angestoßen, um insgesamt 4,8 Mio. Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Dass die GRW insbesondere die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den geförderten Regionen verbessert hat, das wird durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt.

Nun ist die größte Reform und Modernisierung dieses Programms, das seit 1969 besteht, gelungen. Auf die Bewohner*innen und Unternehmen der Regionen wird dies spürbare Auswirkungen haben, aber dennoch hat kaum ein Medium über die neue GRW Förderung berichtet.

Das Ziel der Förderung ist es, in ganz Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und den Abwanderungen aus den strukturschwachen und zumeist ländlichen Gegenden entgegenzuwirken.

Die Globalisierung der Wirtschaft und ihre Folgen

Im Grundgesetz ist die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ verankert und dies wurde zum Leitbild erklärt. Aber dennoch nehmen überall in den westlichen Industriestaaten die Unterschiede zwischen den Zentren, die von der Globalisierung der Wirtschaft besonders profitieren, und den peripheren Regionen. Die immer werdende Kluft die von den Bürger*innen wahrgenommen wird, ist zudem eine Ursache dafür, dass der Rechtspopulismus in vielen Staaten wächst.

In den erfolgreichen Metropolen konzentrieren sich die Wähler*innen eigentlich nie für die extremen Rechten, sondern das ist tendenziell eher in den abgelegenen ländlichen Regionen der Fall, sowie in den Industrieregionen, die ehemals erfolgreich waren und nun auf dem absteigenden Ast sind. In Deutschland haben sich die Herausforderungen in diesen Regionen allerdings verändert. Denn dort steht nicht die Massenarbeitslosigkeit im Raum bzw. im Fokus, sondern eher der Fachkräftemangel, die Armut und die schlechte öffentliche Infrastruktur.

Die regionale Entwicklung und die Wirtschaftsförderung liegen in Deutschland im Wesentlichen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Allerdings beteiligt sich der Bund über die besagte GRW Förderung an der Stärkung der sogenannten strukturschwachen Regionen und deren wirtschaftlicher Entwicklung. Dafür stehen allein in 2023 647 Mio. Euro zur Verfügung, womit die GRW zum größten Förderprogramm überhaupt zählt.

Die GRW-Förderung wurde grundlegend reformiert

Der Bedarf, die regionale Entwicklung mit der GRW umfassender unter die Lupe zu nehmen und die strukturpolitischen Herausforderungen zu berücksichtigen, wie die Transformation der Wirtschaft, wurde in den letzten Jahren zunehmend sichtbarer.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Ländern hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im ersten Jahr der 20. Legislaturperiode die gesamte GRW-Förderung überprüft und bearbeitet. Konzipiert wurde die am 13. Dezember 2022 beschlossene Reform maßgeblich in vier eigens dafür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Ebenfalls eingebunden wurden die externen Stakeholder. Diese gaben in den Arbeitsgruppen, Workshops und zahlreichen Gesprächsrunden fundierte Einschätzungen und Impulse, um das Förderprogramm neu auszurichten.

Die im Frühjahr 2022 durchgeführte öffentliche Konsultation ist besonders hervorzuheben. Diese führte dazu, dass fast 100 Stellungnahmen von Kommunen, Wirtschaftsförderern, Verbaenden, aus der Wissenschaft und von zahlreichen anderen Expert*innen in die Vorbereitung einfließen konnten.

Eine neue Zielsystematik der GRW ab 2023

War es bisher das Hauptziel der GRW, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern, so wurde dieses im Zuge der Reform durch drei neue nebeneinanderstehende Hauptziele ersetzt:

  • Ausgleich der Standortnachteile,
  • Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Beschleunigung der Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.

Durch diese erweiterte Zielsystematik soll einer Tatsache gerecht werden: die Verbesserung der Wirtschaftsstrukturen durch unterschiedliche Ansätze. Des Weiteren hat sich in den letzten Jahren angesichts der rückläufigen Arbeitslosenquoten und des zunehmen Fachkräftemangels gezeigt, dass der Fokus auf die Arbeitsplätze nur kurzfristig greift, aber der Realität nicht mehr gerecht wird. Heute sind stattdessen Innovationen, Digitalisierung und betriebliche Produktivitätssteigerungen vielfach Anlass und Motivation für die Unternehmen in diese Regionen zu investieren.

Einführung der Förderung zunächst befristet

Mit der neuen Förderung sollen die Kommunen erneut attraktiv für junge Menschen werden. Durch eine gute regionale Daseinsvorsorge werden die Kommunen für junge Menschen als Lebensort wieder attraktiv und zugleich wird die Lebensqualität für alle Generationen angehoben. So wird es junge Menschen und Familien sowie Fachkräfte in die Kommunen ziehen und das trägt dazu bei, dass den Folgen des demografischen Wandels entgegengewirkt wird.

Zunächst wird die GRW-Förderung befristet eingeführt und wird von Januar 2023 bis Ende 2026 laufen. Voraussetzung für die Förderung ist ein regionales Entwicklungskonzept, mit einem engen Bezug zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Beantragt werden können die Vorhaben auf regionaler und kommunaler Ebene in den jeweiligen Bundesländern.

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