Neues Waffengesetz: Kuhle kritisiert Verbot großvolumiger Magazine

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, hat das neue Waffengesetz der Bundesregierung scharf attackiert. „Die Große Koalition ist bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie über das Ziel hinausgeschossen. Besonders die scharfe Regulierung von Magazinen und Magazinteilen ist in der Richtlinie gar nicht vorgesehen“, sagte Kuhle den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagsausgaben).

Künftig soll der Besitz von Magazinen für Kurzwaffen mit mehr als 20 Schuss Munition und für Langwaffen mit mehr als zehn Schuss Munition Fassungsvermögen verboten werden. Der FDP-Politiker warf Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor, Chaos zu produzieren. „Das generelle Verbot von großvolumigen Magazinen droht unbescholtene Bürger zu kriminalisieren, die diese bisher frei verkäuflichen Gegenstände besitzen und sich des Besitzes oder der Gesetzesänderung nicht bewusst sind“, sagte Kuhle. Hauptlieferant der bald verbotenen Magazine war jahrelang das Verwertungsunternehmen des Bundes, die Vebeg GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main. Bis mindestens 2018 verkaufte die Bundesbehörde Tausende ausrangierter Magazine aus Bundeswehr- und Polizeibeständen in private Hände. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das bereits verabschiedete Gesetz voraussichtlich im Februar in Kraft setzen. Damit gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Hersteller, Händler und Besitzer. Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Richtlinie im Kampf gegen Terror um. Der Geschäftsführer beim Verband deutscher Büchsenmacher (VdB), Ingo Meinhard, warf Seehofer einen „Schildbürgerstreich“ vor. „Selbst Kinder werden künftig als Terroristen eingestuft. Die EU-Richtlinie schreibt vor, den Besitz von Magazinen zu regeln. Sie sieht nicht vor, die Magazine zu verbieten. Selbst der Besitz von Erbsenpistolen mit Plastikkügelchen steht künftig unter Strafe“, sagte Meinhard den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Bürger, die nach dem 13. Juni 2017 großvolumige Magazine erworben haben, müssen künftig eine Ausnahmeregelung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen, um sich nicht strafbar zu machen.

Foto: Sportwaffen, über dts Nachrichtenagentur

 

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