Video: Union fordert Obergrenze bei Migration
Die Zuwanderung soll keine sechsstellige Zahl mehr sein, so Friedrich Merz. Migrationsforscher:innen zweifeln jedoch an der Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen der Union.
Die Zuwanderung nach Deutschland von 1950 bis 2024 ist ein komplexes Thema mit verschiedenen Phasen und Migrationsarten. Dieses Phänomen hat die demografische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Landes in den letzten Jahrzehnten maßgeblich beeinflusst.
a) Arbeitsmigration: Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zur Deckung von Fachkräftemangel in bestimmten Branchen, wie etwa die sogenannten „Gastarbeiter“ in den 1950er bis 1970er Jahren.
b) Familienzusammenführung: Der Zuzug von Familienangehörigen von bereits in Deutschland lebenden Migranten, ein wichtiger Aspekt nach dem offiziellen Ende der Anwerbepraxis.
c) Flucht und Asyl: Die Aufnahme von Schutzsuchenden, die vor Kriegen, Konflikten oder Verfolgung in ihren Herkunftsländern geflohen sind, etwa Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien in den 1990er Jahren oder Flüchtlinge aus Syrien ab 2015.
d) EU-Binnenmigration: Der Zuzug von Bürgern anderer EU-Länder, der nach der EU-Osterweiterung in den 2000er Jahren stark zunahm.
e) Bildungsmigration: Der Zuzug internationaler Studierender, die in Deutschland ein Studium aufnehmen.
f) Rückkehr von Aussiedlern und Spätaussiedlern: Die Zuwanderung von Deutschen und deren Nachkommen, die aus Osteuropa nach Deutschland zurückkehrten.
In den 1950er bis 1970er Jahren fand eine massive Anwerbung von „Gastarbeitern“ aus Südeuropa und der Türkei statt, um den Arbeitskräftebedarf in der prosperierenden Nachkriegswirtschaft zu decken. Nach dem Anwerbestopp 1973 kam es vor allem zu Familienzusammenführungen und einer zunehmenden Asylmigration.
In den 1990er Jahren prägten die Zuwanderung von Aussiedlern aus Osteuropa und Asylsuchenden aus Krisenregionen das Bild. In den 2000er Jahren wurde die Zuwanderung stärker gesteuert, etwa durch die Einführung der „Green Card“ für IT-Fachkräfte. Seit den 2010er Jahren ist die Migration vielfältiger geworden – von der EU-Binnenwanderung über Fluchtbewegungen bis hin zu verstärkter Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten.
Politisch gewollt sind qualifizierte Arbeitsmigration, Bildungsmigration, EU-Binnenmigration, kontrollierte Flüchtlingsaufnahme und die Rückkehr von Aussiedlern. Dagegen sind unkontrollierte Fluchtmigration, irreguläre Migration und Migration mit geringer Qualifikation in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit umstritten oder weniger erwünscht.
Das 2020 eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte erleichtern. Gleichzeitig wird der Arbeitskräftemangel in manchen Branchen und der demografische Wandel intensiv diskutiert. Integrationsfragen und der gesellschaftliche Diskurs über Zuwanderung bleiben höchst aktuell, insbesondere angesichts aktueller Fluchtbewegungen wie jener aus der Ukraine.
Verschiedene politische Instrumente wurden eingesetzt, um die Zuwanderung zu steuern – von einem diskutierten, aber nicht umgesetzten Punktesystem für qualifizierte Zuwanderer über Integrationsmaßnahmen bis hin zu Reformen des Asylrechts. Auch bilaterale Abkommen zur gezielten Anwerbung von Arbeitskräften spielen eine Rolle.
Die deutsche Migrationspolitik hat sich insgesamt von einer eher restriktiven Haltung zu einer zunehmend offeneren, aber gesteuerten Zuwanderungspolitik entwickelt. Dennoch bleibt das Thema aufgrund seiner Komplexität und Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft politisch und gesellschaftlich höchst umstritten.
Die Zuwanderung soll keine sechsstellige Zahl mehr sein, so Friedrich Merz. Migrationsforscher:innen zweifeln jedoch an der Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen der Union.
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