Parteienrechtler begrüßt Vorschlag zum Ausschluss der NPD von Parteienfinanzierung

Parteienrechtler Martin Morlok hat den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen, positiv bewertet. „Der Staat ist nicht verpflichtet, seine eigenen Feinde zu finanzieren“, sagte Morlok der „Welt“. Auch wenn Verfassungsfeinde wie die NPD gegenwärtig schwach seien, müsse die Idee einer wehrhaften Demokratie aufrechterhalten werden.

„Wer die Freiheit liebt, darf alle Freiheiten geben – nur nicht die, die Freiheit abzuschaffen.“ Die aktuelle Regelung bezeichnete der Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Universität Düsseldorf als „irrsinnig“. Morlok verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Januar die Möglichkeit erwähnte, der NPD staatliche Unterstützung zu streichen. Kritisch sieht Morlok dagegen die Art, wie de Maizière sein Vorhaben umsetzen wolle: „Eine Grundgesetzänderung sollte man nicht so kurz vor Ende der Legislaturperiode durch das Parlament peitschen.“ Auch nach der Bundestagswahl im September würde sich die notwendige Zweidrittelmehrheit dafür finden. Morlok kritisierte auch, dass sich der Vorschlag auf eine Formulierungshilfe des Innenministeriums beruft und nur scheinbar aus der Mitte des Parlaments kommt. Das Bundesverfassungsgerichts hatte die NPD im Januar zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, jedoch nicht verboten. Dadurch wird sie weiter durch Geld vom Staat gefördert. Für das Jahr 2016 stehen der Partei demnach 1,1 Millionen Euro zu. De Maizière und Justizminister Heiko Maas (SPD) hatten den Fraktionsspitzen von Union und SPD am vergangenen Freitag Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze vorgelegt, die die NPD effektiv von staatlicher Parteienförderung ausschließen würde.

Foto: NPD-Fahne, über dts Nachrichtenagentur

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