PKV vs. GKV – die Versicherungspflichtgrenze steigt 2023

Im kommenden Jahr steigt die wichtige Versicherungspflichtgrenze der privaten Krankenversicherung auf 66.600€. Das bedeutet, dass sich Angestellte erst ab diesem Einkommen privat versichern können. Aber es erhöhen sich auch andere Kenngrößen der Sozialversicherung. Daher müssen gut Verdienende im Jahr 2023 mehr für die gesetzliche und die Rentenkasse zahlen.

Private Krankenversicherung – das sind die Grenzen

Durch die neuen Werte für die Sozialversicherung, die von dem Bundesministerium veröffentlicht wurden, wird es für Arbeitnehmer nicht nur schwieriger, in die private Krankenversicherung zu kommen. Aber auch für die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für Gutverdiener erhöhen sich die Beiträge.

Für den Wechsel und Verbleib in der PKV benötigen Angestellte aktuell ein Bruttojahreseinkommen von 64.500€, was einem Monatsgehalt von 5.362,50€ entspricht. Blieb die sogenannte Versicherungspflichtgrenze im letzten Jahr stabil, so erhöht sich diese 2023 auf 66.000€ (Monatlich 5.550€). Somit wird der Wechsel in die PKV für Angestellte schwieriger. Unabhängig davon können sich Beamte, Studenten und Selbstständige privat krankenversichern.

Die neue Versicherungspflichtgrenze 2023 & die Konsequenzen

Generell sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Erst dann, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreitet, dann steht die PKV offen. Dabei muss das Gehalt voraussichtlich für die nächsten zwölf Monate über der Grenze liegen.

Der Wechsel in die PKV kann bei einem Arbeitgeberwechsel zu jeder Zeit stattfinden. Steigt das Einkommen durch eine Gehaltserhöhung über die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) dann kann sich der Angestellte erst zum 01. Januar in der PKV versichern – vorausgesetzt, dass das Einkommen weiterhin über der Pflichtgrenze liegt. Diejenigen die 2023 genug Geld verdienen für den Wechsel in die PKV der kann sich erst 2024 privat versichern.

Wie ist es mit dem Wechsel zurück in die GKV bestellt?

Es ist nicht ohne weiteres möglich, zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wenn vorher ein Versicherungswechsel zur PKV erfolgte. Mit dieser Vorgehensweise will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der Pkw profitieren und dann womöglich mit ansteigendem Alter in die preiswertere GKV ausweichen. Aber dennoch gibt es Möglichkeiten, zurück in die GKV zu wechseln – egal ob der Versicherte zuvor in einem angestellten Verhältnis oder selbstständig, von der Versicherungspflicht befreit oder die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten wurde.

Der Wechsel als Selbstständige(r) oder über 55 Jahre – so gelingt es!

Wird das Haupteinkommen aus einer selbstständigen Berufstätigkeit bezogen, dann ist es nicht möglich, in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Selbst dann, wenn nur nebenbei kleine, versicherungspflichtige Jobs erledigt werden, reicht dies für einen Wechsel noch nicht aus. Erst dann, wenn der überwiegende monatliche Verdienst aus unselbstständiger Arbeit stammt und die Selbstständigkeit zum Nebenjob geworden ist, dann ist der Weg zurück in die GKV möglich.

Gut zu wissen:

  • Nur über eine Festanstellung ist der Wechsel in die GKV für Selbstständige möglich.
  • Um wechseln zu können, müssen Arbeitnehmer auf Einkommen verzichten.
  • Es ist zudem möglich, sich arbeitslos zu melden oder einige Zeit im Ausland zu verbringen.
  • Es gibt zumeist für Personen ab 55 Jahren nur noch eine Option.
  • Wer wechseln möchte, der sollte prüfen, ob im alter eine Aufnahme in die Krankenversicherung für Rentner möglich ist.

Die Nachteile des Wechsels bedenken

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Wechsel von der PKV in die GKV erfolgen soll. Das kann zum einen sein, dass die Versicherung zu teuer geworden ist, der Verdienst hat sich für den Selbstständigen nicht wie erhofft entwickelt oder die PKV passt einfach nicht mehr zur Lebenslage, bspw. da Kinder da sind und diese eigenständig versichert werden müssen. Dennoch sollte der Wechsel in die GKV gut abgewägt werden, denn es gibt einen großen Nachteil.

Erfolgt der Wechsel erst zu einem späteren Zeitpunkt im Leben, dann ist eine Versicherung im Alter in die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) nur dann möglich, wenn der Versicherte in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war (9/10-Regelung).

Sofern die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllt sind, über die die Hälfte des Krankenkassenbeitrages die Rentenkasse. Sofern das nicht der Fall ist, dann muss sich der Senior freiwillig krankenversichern und den kompletten Beitrag selbst zahlen. Berechnet wird der Beitrag nicht nur auf der Grundlage der gesetzlichen und betrieblichen Rente, sondern ebenfalls aufgrund des Arbeitseinkommens. Ebenfalls werden auch andere Einkommen mit herangezogen wie bspw. aus der privaten Rentenversicherung oder Mieteinnahmen. Allerdings können freiwillig Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss für die Krankenversicherung beantragen.

Höchstbeträge für Renten- und Krankenkassen steigen im kommenden Jahr

Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht neben der Versicherungspflichtgrenze weitere Anpassungen vor. Die sogenannte Bezugsgröße erhöht sich in der Sozialversicherung auf 3.395 Euro monatlich (West; Ost 3.290€). Das monatliche Mindesteinkommen das die gesetzliche Krankenkasse bei Selbstständigen für die freiwillige Versicherung steigt somit auf 1.131,67€ (2022: 1.96,67€).

Ebenfalls steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Mit diesen Werten wird der Beitrag markiert, den der Versicherte maximale an die Renten- und Krankenkasse zahlen muss. Diejenigen die bisher deutlich über den Grenzen verdiente, der muss 2023 mehr für die Sozialversicherung einplanen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert