Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Verteidigung forderte Freispruch. Noch für Dienstag wurde ein Urteil erwartet.
Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Verteidigung forderte Freispruch. Noch für Dienstag wurde ein Urteil erwartet.