Rechtsmediziner: Barschel-Tod „war Suizid“

Fahne der Schweiz, über dts NachrichtenagenturWerner Janssen, Professor für Pathologie und Rechtsmedizin, nennt nach Jahren erstmals öffentlich die Ergebnisse aus dem von ihm 1987 verfassten Sektionsprotokoll zum Todesfall von Uwe Barschel: „Es war Suizid“, so Janssen in der Wochenzeitung „Die Zeit“, „für eine andere Annahme gab es keine Anhaltspunkte.“ Janssen, seinerzeit Direktor des Hamburger Universitätsinstituts für Rechtsmedizin, hatte den Leichnam gemeinsam mit seinem Leitenden Oberarzt obduziert. Die Sektion habe sechs bis acht Stunden gedauert, erinnert sich der heute 91-Jährige: „Dreimal so lange wie üblich.“

Am Ende kamen sie gemeinsam mit dem Hamburger Toxikologie-Professor Achim Schmoldt zum selben Schluss: Suizid durch Medikamentenmissbrauch. Im Protokoll heißt es: „Eine versehentliche Überdosierung bei einem bewusstseinsklaren Menschen ist angesichts dieser Substanzmengen nicht denkbar; ebenso unwahrscheinlich ist die Möglichkeit einer unbemerkten Beibringung. Nach den vorliegenden Erkenntnissen gibt es keinen Anhalt für eine Beibringung der zum Tode führenden Substanzen unter äußerem Zwang.“ Ein bei der Sektion entdecktes Hämatom im oberen linken Stirnbereich des Leichnams hatte damals für Aufregung gesorgt. Fremdeinwirkung durch einen Schlag schlossen die Hamburger Ärzte jedoch aus. „Viel naheliegender war es, dass Barschel sich diese Unterblutung selbst zugezogen hatte, etwa am Türrahmen oder durch Aufstoß am Badewannenrand“, erklärt Janssen: „Ich sage noch einmal, es war Suizid. Ich hoffe, man lässt Uwe Barschel jetzt endlich ruhen.“

Foto: Fahne der Schweiz, über dts Nachrichtenagentur

 

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