Der Rechtswissenschaftler Hans Michael Heinig hält Aussagen der AfD zur Rechtsstellung von Muslimen für absurd: „Auf aberwitzige Verallgemeinerungen folgen unterkomplexe Differenzierungen“, schreibt Heinig in einem Gastbeitrag für die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“. Diese Strategie sei typisch für Rechtspopulisten. Der Staat dürfe sich grob verallgemeinernde Aussagen, wie im Parteiprogramm der AfD vorhanden, nicht zu eigen machen.
„Wenn Alexander Gauland mit einem Zitat des iranischen Revolutionsführers allen muslimischen Vereinigungen pauschal die Verfassungstreue abspricht, leistet er einen juristischen Offenbarungseid.“ Zur Forderung der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, dass Islamverbände – und nur diese – einen Treueeid auf das Grundgesetz leisten sollten, sagte Heinig: Die demokratische Verfassungskultur halte es zwar aus, dass Parteien „auch in der Religionspolitik in programmatischen Alternativen um die Wählergunst“ wetteiferten. Doch sie nehme Schaden, wo die Alternative lediglich darin bestehe, eine Gruppe von Gläubigen „pauschal zu diffamieren“ und ihr den „vollen Genuss aller Grundrechte abzusprechen“. Dennoch verortete der Rechtswissenschaftler die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes: „Selbst ein gestörtes Verhältnis zur Religionsfreiheit macht aus AfD-Aktivisten noch keine Verfassungsfeinde.“
Foto: AfD-Bundestagsfraktion, über dts Nachrichtenagentur
„–Dennoch verortete der Rechtswissenschaftler die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes: „Selbst ein gestörtes Verhältnis zur Religionsfreiheit macht aus AfD-Aktivisten noch keine Verfassungsfeinde.“–“
Da hat Herr Heinig vollkommen Recht. Und was ein „gestörtes“ gegenüber einem „gesunden“ Verhältnis zur Religionsfreiheit denn sein soll, darüber darf der Autor gerne noch konkret seine subjektive Meinung äußern.
Mit Verlaub . Der “ Rechtswissenschaftler“ redet hier vollkommenen Unsinn . Unglaublich was der für einen Mist schreibt .