Relocation – ausländische Mitarbeiter nach Deutschland holen

In Deutschland werden 1,2 Millionen Arbeitskräfte gesucht (Stand Oktober 2021) und ganz besonders fehlt es an ausgebildeten Fachkräften. Daher wird vonseiten der Wirtschaft eine gezielte Einwanderung gefordert.

Besonders die MINT-Berufe sind betroffen

Auf Fachkraftniveau gibt es in rund 70 Berufen bereits Personalengpässe, laut den Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Nach diesen Daten ist die Lücke an Fachkräften mit 18.300 Personen bei den Sozialpädagogen am größten. Ähnlich verhält es sich mit Altenpflegern und Krankenpflegern.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft fordert daher zur Bekämpfung des Fachkräftemangels mehr Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Der Bundesgeschäftsführer Markus Jerger erklärte, dass eine gezielte Einwanderung von Fachkräften, wobei die Betonung auf Fachkräften liegt, benötigt wird. Dem fügte Jerger hinzu, dass viele Unternehmen Aufträge aufgrund des Mangels an Fachkräften ablehnen müssten.

Selbst bei den Auszubildenden sieht es nicht besser aus. Mehr als 390 anerkannte Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland und in nahezu allen fehlt es an neuen Auszubildenden. Fast 60.000 Ausbildungsstellen konnten zum Start des Ausbildungsjahres 2020 nicht besetzt werden.

Laut Jerger leiden vor allem die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) an einem akuten Fachkräfte-Mangel. Aber auch in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Handwerk hakt es. Den Unternehmen fehlen dadurch sogar potenzielle Nachfolger, womit dem Unternehmen im Worst Case die Schließung droht. Besonders die Familienunternehmen sind davon betroffen, wie Jerger erklärte.

Relocation – Fachkräfte aus dem Ausland

Viele Unternehmen setzen aufgrund des akuten Fachkräftemangels auf eine Relocation. Dabei handelt es sich um nichts anderes, als den Umzug einer Arbeitskraft in ein anderes Land – in diesem Fall aus dem Ausland nach Deutschland. Sicherlich ist dies sehr einfach ausgedrückt und ein neuer Job ist eine Erfahrung, die vor allem mit vielen Veränderungen einhergeht – ganz zu schweigen von dem Umzug. Beides zusammen stellt den Arbeitnehmer:innen nicht nur vor logistische, sondern auch vor bürokratische Herausforderungen. Dies führt zu Verunsicherungen und damit dazu, dass der Schritt nicht gewagt wird.

Mit einer organisierten Relocation nach Deutschland ist es möglich, eine offene Position für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver zu gestalten. Das ist vor allem bei Stellen interessant, wo es einen echten Fachkräftemangel gibt, wie bspw. im IT- oder Ingenieurbereich. Je nachdem wie dem neuen Mitarbeiter geholfen werden soll, ist eine international Relocation Consultancy hilfreich. Ein solches Unternehmen unterstützt die Unternehmen bei folgenden Punkten:

  • Unterstützung bei individuellen Visa- und Einwanderungsbedürfnissen
  • Identifizierung der erforderlichen Antragsformulare
  • Beantragung oder Verlängerung der Arbeitsgenehmigung
  • Beantragung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Organisation des Dokumententransfers
  • Unterstützung bei lokalen Anmeldungsvorgaben

Von wo stammt der zukünftige Arbeitnehmer?

Zu beachten ist, dass jede Relocation anders ist und daher steht zu Beginn eine zentrale Frage im Raum: Welche Staatsangehörigkeit hat der zukünftige Mitarbeiter?

Abhängig ist davon, ob …

  • die Berufsqualifikation in Deutschland zunächst anerkannt werden muss.
  • ein Aufenthaltstitel und/oder eine Arbeitserlaubnis notwendig sind.

So genießen die Arbeitskräfte aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz als Unionsbürger das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, sie können sich über die Grenzen frei bewegen und arbeiten, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Allerdings müssen Arbeitskräfte aus der Schweiz innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern sie länger in Deutschland arbeiten und leben wollen.

Anders verhält es sich bei Arbeitskräften aus dem außereuropäischen Ausland (Drittstaaten). Sie benötigen einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. In der Regel muss der Aufenthaltstitel vor der Einreise beantragt werden. Dies etwas mehr Aufwand und kann durchaus einige Wochen bis mehrere Monate dauern.

Die Berufsqualifikation – anerkannt in Deutschland oder nicht?

Generell müssen ausländische Berufsqualifikationen zuerst in Deutschland anerkannt werden. Auf Basis der EU-Anerkennungsrichtlinie gelten Abschlüsse, die in einem Mitgliedsstaat erworben wurden, zumeist als gleichwertig. Die sogenannten reglementierten Berufe bilden Ausnahmen, wozu bspw. Ärzte und Rechtsanwälte gehören.

Ist ein Abschluss in einem Drittstaat erworben worden, dann muss dieser zuerst von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Im Rahmen dieser Überprüfung wird festgestellt ob und mit welcher deutschen Berufsqualifikation der Abschluss vergleichbar ist. Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, ist die Anerkennung eine wesentliche Voraussetzung.

Über das Anabin-Portal kann geprüft werden, ob der Uni-Abschluss anerkannt wird oder mit einem deutschen Abschluss gleichzusetzen ist. Dieses Informationsportal unterstützt Arbeitgeber und andere am Relocation-Prozess beteiligte Stellen bei der Bewertung des ausländischen Abschlusses.

Der Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis

Drei wichtige Aufenthaltstitel sind im Zusammenhang mit dem Relocation-Prozess wichtig: Visum zur Beschäftigungseinreise, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte EU. Ein Visum ist zeitlich stark befristet und mit diesem ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Zumeist wird dieses genutzt, um vor Ort die Aufenthaltserlaubnis oder die blaue Karte EU zu beantragen. Besonders für Fachkräfte mit Berufsausbildung ist die Aufenthaltserlaubnis interessant, während die blaue Karte EU eher interessant ist für akademische Fachkräfte.

Die Agentur für Arbeit ist in die Arbeitserlaubnis mit einbezogen. Dabei kann es sich um einen langwierigen Prozess handeln, der durchaus beschleunigt werden kann. So gibt es die sogenannte Vorabzustimmung, die im Voraus beantragt werden kann, womit der Aufenthaltstitel schneller erteilt werden kann.

Sobald bekannt ist, wie es um die Ausgangsposition bestellt ist, kann der eigentliche Relocation-Prozess starten.

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