REWE-Entscheidung: Österreich-Aufschlag durch Preisabsprachen

Wien – Das Kartellgericht hat heute REWE mit einer Geldbuße in Höhe von 20,8 Millionen Euro wegen vertikaler Kartellabsprachen zwischen Markenartikelhersteller und Billa/Merkur zwischen 2007 bis 2012 abgestraft. Betroffen waren mit unterschiedlicher Intensität weite Teile des gesamten Sortiments, also sowohl Lebensmittel wie Drogeriewaren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. „Es bestätigt sich unser lange gehegter Verdacht, dass es Absprachen im Lebensmitteleinzelhandel gibt, um von den KonsumentInnen einen Österreich-Aufschlag zu kassieren“, sagt AK Direktor Werner Muhm. Millionen ÖsterreicherInnen seien über Jahre hinweg durch überzogene Preise für die Güter des täglichen Bedarfs zur Kasse gebeten worden. Muhm fordert daher: „Das vom REWE-Konzern zu zahlende Bußgeld in Höhe von 20,8 Millionen Euro muss für den Konsumentenschutz verwendet werden.“ Außerdem brauche es klare gesetzliche Regelungen für eine Beweislastumkehr und die Abschöpfung von Kartellgewinnen.

„Wieder wurden KonsumentInnen über Jahre zur Kasse gebeten! Es wird immer klarer, dass die im internationalen Vergleich überhöhten Lebensmittelpreise in Österreich auch auf Kartellabsprachen beruhen“, so Muhm. Der über Jahre verlangte Österreich-Aufschlag müsse den KonsumentInnen wieder zurückgegeben werden. Ein erster Schritt sei die Verwendung des Bußgeldes für Konsumentenschutzzwecke. Hier ist das Finanzministerium gefordert, das REWE-Bußgeld dem Konsumentenschutz zukommen zu lassen. Weiters braucht es umgehend entsprechende gesetzliche Regelungen, dass generell Bußgelder, die bei Kartellen verhängt wurden, die KonsumentInnen geschädigt haben, dem Konsumentenschutz zweckgewidmet werden müssen.

„Der Gesetzgeber muss jetzt auch für strengere Wettbewerbsregeln sorgen“, so Muhm. „Wir fordern für hochkonzentrierte Märkte wie Energie, Mineralöl und Lebensmittelbranche, wo wenige Anbieter den Markt beherrschen, eine Beweislastumkehr. Das heißt: Der Anbieter muss beweisen, dass die Preise gerechtfertigt sind, nicht die KonsumentInnen.“ Weiters müssen geeignete Instrumente zur Abschöpfung von Streuschäden zur Verfügung gestellt werden.

So wie im Fall „Berglandmilch“ sind für die AK noch viele Fragen offen. Die AK fordert die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf, die Öffentlichkeit über den vollen Sachverhalt zu informieren. Welche konkreten Produkte waren betroffen, mit wem haben die Absprachen stattgefunden, gibt es Berechnungen zur Schadenshöhe. Kartellanten dürfen sich nicht mehr auf dem Rücken der geschädigten KonsumentInnen bereichern.

Foto: Rewe-Logo, über dts Nachrichtenagentur

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