Im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück bei Schäftlarn ist der Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der 56-Jährige hatte ein rotes Signal und andere Vorschriften missachtet.
Im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück bei Schäftlarn ist der Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der 56-Jährige hatte ein rotes Signal und andere Vorschriften missachtet.