Sammelklage: myright.de will europäischen VW-Käufern zum Recht verhelfen

Im September will der US-Staranwalt Michael D. Hausfeld gegen VW Sammelklage einreichen. Der Rechtsdienstleister myright.de will den europäischen Käufern von VW-Skandal-Fahrzeugen zu ihrem Recht und damit zu Schadensersatz verhelfen. Myright.de will für die bisher rund 25.000 Teilnehmer Klage einreichen und nimmt noch bis zum 30. Juni 2017 weitere Anmeldungen entgegen.

Der VW-Abgas-Skandal: Klage gegen VW

Seit dem Bekanntwerden im September 2015 hat der VW-Abgas-Skandal hohe Wellen geschlagen und Millionen von Kunden weltweit verunsichert und verärgert. Allein in Deutschland sind 2,4 Mio. Diesel-Autos betroffen. Viele Käufer eines VW-Diesel-Fahrzeuges fühlen sich hintergangen und befürchten einen hohen Wertverlust ihres Fahrzeuges und wollen sich keinesfalls mit den erhöhten Abgaswerten abfinden.

Die Volkswagen-Aktion verloren enorm an Wert, als der Skandal ans Licht kam und kurzfristig sind diese sogar um 40 % gefallen. Auch wenn die Experten eine Erholung der Aktien voraussagten, so wurde von vielen Aktionären gefordert, darunter auch Großanleger, dass ihre erlittenen Verluste durch das Unternehmen erstattet werden müssen.

Die Mehrheit der Menschen, die von dem Skandal betroffen sind, fordern unter anderem aufgrund von finanziellen Einbußen vom VW-Konzern Schadensersatz. Doch welche Möglichkeiten stehen den deutschen Verbrauchern zur Verfügung?

Den Verbrauchern in den USA ist es zu diesem Zweck möglich, sogenannte Sammelklagen einzureichen. Doch was verbirgt sich hinter diesem System und ist es auch deutschen Verbrauchern möglich, sich an einer Sammelklage gegen VW nach dem Abgas-Skandal zu beteiligen?

Die Antwort auf diese Frage: Dieses juristische Prinzip der Gruppenbetroffenheit existiert in Deutschland nicht. Hier muss jeder Geschädigte seinen individuellen Schaden nachweisen und genau aus diesem Grund auch für sich selbst klagen. Dementsprechend ist (eigentlich) eine Sammelklage gegen VW nach dem US-amerikanischen Vorbild nicht möglich.

Es wurden bereits Klagen eingereicht

Von myright.de wurden bereits einzelne Klagen eingereicht und eine Besonderheit dieser Fälle ist: Als myright.de-Kunde sind Sie selbst der Kläger und das Unternehmen fungiert hier ausschließlich als Prozessfinanzierer. Bei myright.de handelt es sich eigentlich um ein Inkassounternehmen.

Der Auftrag kommt hier – im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen dieser Art – direkt vom Verbraucher und nicht von Unternehmen. Die myRight Sammelklage gegen VW funktioniert wie folgt: Sie als Skandalautobesitzer treten dem Unternehmen die mögliche Schadensersatzforderung gegen VW ab. Es ist möglich, entweder einen Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeuges zu fordern oder aber die volle Kaufpreis-Erstattung gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Ebenfalls ist es möglich, eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu fordern.

Nur bei Erfolg wird eine Provision fällig

Kunden gehen bei myright.de kein Risiko ein, denn zunächst ist der Service kostenlos, zumindest solange, wie es dem Kunden nichts bringt. Sollte VW am Ende Schadensersatz zahlen, dann gehen 35 % an das Unternehmen. Die Berechnungsgrundlage ist der Vorteil, den der Kunde am Ende hat. Sollte VW Schadensersatz an Kunden zahlen, die ihr Fahrzeug behalten, dann wird die gesamte Zahlung von VW als Grundlage für die Berechnung der Erfolgsprovision genommen. Sollten Kunden ihr Fahrzeug zurückgeben, dann wird der Wert des Fahrzeuges angerechnet. Die Grundlage für die Provisions-Berechnung ist die Schadensersatzzahlung von VW abzüglich des Wertes des Fahrzeuges, das zurückgegeben wird.

Für deutsche Autofahrer kämpft ein amerikanischer Star-Anwalt

Der US-Anwalt Michael D. Hausfeld steht hinter dem Inkasso-Rechtsdienstleister myright.de und er ist in seiner Heimat eine Legende. Er hat bereits etliche Milliarden Dollar Schadensersatz für Opfer von Diskriminierung, Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzung erkämpft. Auch bei den Klagen der amerikanischen Opfer der VW Manipulation mischt er kräftig mit. Bei diesen „class actions“ (Sammelklagen) bei denen einzelne Musterkläger stellvertretend für alle anderen Opfer vor Gericht ziehen, können die Unternehmen zu einem Strafschadenersatz in Milliardenhöhe verurteilt werden. Im Anschluss werden alle übrigen Opfer entsprechend der im Musterprozess ausgehandelten Regeln entschädigt.

Die Sammlung von Forderungen

Es gibt in Deutschland solche Sammelklagen nicht und auch zu einem Strafschadenersatz können die Unternehmen hierzulande nicht herangezogen werden. Den Besitzern von Autos, die mit einer Betrugssoftware ausgerüstet sind, steht jedoch auch in Deutschland ein zivilrechtlicher Schadenersatz zu, wie Christoph Rother erklärt. Rother ist der deutsche Partner des US-amerikanischen Anwalts Hausfeld und Leiter der Niederlassung der US-Kanzlei in Berlin. Die Rechte vieler Opfer können durch die Abtretung solcher Forderungen auch in Deutschland gesammelt und somit geltend gemacht werden.

Was kann der geschädigte Kunde unternehmen?

In Deutschland müssen wie bereits erwähnt die Kunden einzeln gegen den Konzern klagen, denn eine Sammelklage gegen den VW-Konzern ist nach geltenden deutschen Recht nicht möglich.

Wer ein Fahrzeug aus dem VW Konzern mit betrügerischer Motorsteuerung vor Bekanntwerden des Skandals im September 2015 gekauft oder geleast hat, der kann sich an der Sammelklage von myright.de beteiligen. Dafür werden folgende Kopien oder Scan-Dateien benötigt:

  • Leasing- bzw. Kaufvertrag des Fahrzeugs
  • Kreditvertrag – sofern vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Diese Unterlagen müssen entweder bei der Registrierung auf myright.de hochgeladen werden oder später per Post eingesendet werden. Noch bis Ende Juni werden die Anmeldungen von myright.de angenommen und im September soll die Klage eingereicht werden.

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