Kranken- und Pflegeversicherung

Sparen bei der Pflegeversicherung

Seit 1995 ist jeder deutsche Bürger verpflichtet, neben der Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Jede Krankenversicherung, ob staatlich oder privat, muss auch eine Versicherung für den Pflegefall anbieten.

Die Lebenserwartung ist generell höher als in früherer Zeit, Pflegefälle treten vermehrt auf. Auch der Zeitraum, in dem eine Person Pflege benötigt ist länger geworden. Pflegeversicherungen decken die Kosten, eine wichtige Vorsorge für sich selbst und seine Angehörigen. Als pflegebedürftig werden jene Menschen eingestuft, die aufgrund psychischer oder körperlicher Einschränkung auf Dauer oder zumindest für mindestens sechs Monate eine Pflegehilfe benötigen, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Pflegestufe und Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig von der Pflegestufe, die wiederum von einem unabhängigen Gutachter festgestellt wird. Es lohnt sich in jedem Fall, eine private Pflegeversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung darstellt. Es entstehen im Pflegefall oft sehr hohe Kosten, die durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden können.

Die Pflegebedürftigkeit ist in vier Stufen eingeteilt, wobei Personen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 1 zugeteilt werden. Der durchschnittliche Hilfebedarf liegt bei mindestens 90 Minuten pro Tag, wobei die Hälfte der Zeit auf die Grundpflege entfallen muss. Schwere Hilfebedürftigkeit liegt der Pflegestufe 2 zugrunde. Der tägliche Hilfebedarf liegt bei mindestens 180 Minuten. Für die Grundpflege müssen dabei mindestens 120 Minuten aufgewendet werden. Pflegestufe 3 bedeutet schwerste Pflegebedürftigkeit, der Mindesthilfebedarf liegt bei 300 Minuten, davon muss die Grundpflege 240 Minuten betragen und auch nachts ein Bedarf bestehen. In die Pflegstufe 0 fallen Demenzkranke sowie geistig, psychisch oder körperlich Behinderte, die vom Hilfebedarf die Pflegestufe 1 noch nicht erreicht haben.

Pflegegeld

Personen, die keine Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sondern von anderen Personen versorgt werden, erhalten Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wie das Pflegegeld verwendet wird, obliegt dem Pflegebedürftigen. Die Kosten für eine umfassende häusliche Pflege können jedoch oft mit dem staatlichen Pflegegeld nicht gedeckt werden. Eine Absicherung durch eine private Pflegeversicherung sollte bereits in frühen Jahren angedacht werden. Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur alte Menschen. Auch sind die Beiträge bei einem zeitlich frühen Abschluss günstiger.

Auch darüber erfährt der Interessierte auf der Seite http:/pflegeversicherung-test.de/private-Pflegeversicherung/ alles Wissenswerte. Beim Online-Test werden individuelle Wünsche berücksichtigt. Unabhängig, unverbindlich und kostenfrei kann die geeignete und kostengünstigste private Pflegeversicherung ermittelt werden. Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Vorsorgemaßnahme handelt, können auch die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Doch nicht nur die Kosten für eine häusliche Pflege können durch die private Pflegeversicherung abgedeckt werden, sondern auch jene für eine stationäre Pflege, dabei werden die Defizite der gesetzlichen Pflegeversicherung von der privaten abgedeckt. Ein Pflegefall kann die Angehörigen in große wirtschaftliche Bedrängnis bringen, das Pflegerisiko zu versichern, beugt vor. Auch kann jeder Versicherte darauf vertrauen, dass er im Falle der Pflegebedürftigkeit die optimale Hilfe erfährt. Die Beitragshöhe kann je nach Leistungswunsch individuell gewählt werden. Sich zu informieren und private Pflegversicherungen online zu vergleichen, lohnt sich, denn der Test kann helfen, Geld zu sparen.

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