Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Vertrauensarbeitszeit könnte somit der Vergangenheit angehören.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Vertrauensarbeitszeit könnte somit der Vergangenheit angehören.