Thomas-Cook-Pleite: Reisebüroverband erwägt Klage für Staatshaftung

Einen Monat nach der Thomas-Cook-Pleite spitzt sich der Streit um die Entschädigung der Kunden zu. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kündigte die Vorsitzende des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR), Marija Linnhoff, an, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu gehen, um Berlin in die Staatshaftung zu klagen. „Kein Deutscher soll auf dem Schaden der mangelnden Versicherung sitzen bleiben“, sagte sie.

Schaden müsse zudem auch vom Modell Pauschalreise, die immer auch für Sicherheit stehe, abgewendet werden. „Vor allem für den touristischen Mittelstand, für den sie ein wichtiges Geschäftsmodell ist, wäre das eine Katastrophe“, warnte Linnhoff. Der Bundesregierung warf Linnhoff „Fahrlässigkeit“ bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht vor, weil sie eine Deckelung der Haftungssumme auf 110 Millionen Euro zugelassen habe. Dieser Insolvenzschutz für Thomas-Cook-Reisen reicht nach Angaben der Zurich Versicherungsgesellschaft bei Weitem nicht aus, um die Kunden vollständig zu entschädigen. Linnhoff beklagte, dass Ermahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) und des VUSR, die zu niedrige Haftungssumme zu erhöhen, in Berlin ignoriert worden seien.

Foto: Thomas Cook, über dts Nachrichtenagentur

 

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