Union will bessere Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

Die Union will die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten verbessern. „Für Arbeitnehmer sollen Weiterbildungskosten noch stärker als bisher berücksichtigt werden“, heißt es in einem Positionspapier aus der Unionsfraktion im Bundestag, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagausgaben berichten. Demnach soll die Abzugsfähigkeit bei den Werbungskosten verstärkt werden: „Des Weiteren wollen wir über Bildungssparen die Finanzierbarkeit der Weiterbildung besser unterstützen.“

Autoren des Papiers sind die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Uwe Schummer und Stephan Albani. Sie fordern unter anderem, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung künftig „generell dann keinen Lohn oder geldwerten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen“. Zudem soll das sogenannte Aufstiegs-Bafög erhöht werden. Aktuell werden damit anfallende Gebühren bei Fortbildungen bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro erfasst. 40 Prozent der Förderung gibt es als Zuschuss, den Rest als zinsgünstiges Darlehen. Schummer und Albani plädieren dafür, den Zuschussanteil von 40 auf 50 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus müsse der Darlehensanteil zinslos gestellt werden. Eine weitere Forderung bezieht sich auf Weiterbildungen an Fernhochschulen. Vertragsabschlüsse in diesem Bereich müssten jedoch schriftlich erfolgen. „Es sollte geprüft werden, ob das Schriftformerfordernis abgeschafft werden kann“, heißt es in dem Positionspapier. Ziel müsse es sein, Vertragsabschlüsse zu erleichtern und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über dts Nachrichtenagentur

 

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