Verbotene Werbeanrufe unverändert häufig

Obwohl unerlaubte Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen bereits seit 2009 verboten sind, stagnieren die Beschwerdezahlen seit 2011 auf hohem Niveau: „Die Zahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ist seit dem Jahr 2010 weitgehend konstant“, heißt es laut „Berliner Zeitung“ (Mittwochsausgabe) in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Laut einem vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zu den bisher verabschiedeten Gesetzen und ihrer Wirksamkeit gegen unerlaubte Geschäftspraktiken am Telefon schwankt die Zahl der Beschwerden seit 2011 zwischen 26.000 und 33.000. „Unerlaubte Telefonwerbung ist nach wie vor ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat hier keinerlei Verbesserung gebracht“, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, der Zeitung.

„Wir brauchen endlich eine gesetzliche Regelung, dass Vertragsabschlüsse durch Werbeanrufe nur dann Geltung erlangen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Einverständnis in Textform bestätigen“, fordert Maisch. „Hätte die Bundesregierung die Evaluation rechtzeitig umgesetzt, dann hätte es noch vor Ende der Legislaturperiode genügend Handlungsmöglichkeiten gegeben. Nun wird der Verbraucherschutz wieder auf die lange Bank geschoben.“

Foto: Junge Frau mit Handy, über dts Nachrichtenagentur

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