Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2024 auf 538 Euro monatlich! Das hat Auswirkungen auf die Sozialabgaben: Minijobber müssen nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, wohl aber in die Rentenversicherung – es sei denn, sie stellen einen Befreiungsantrag. Steuerlich gibt es zwei Optionen: Pauschalsteuer von zwei Prozent, die der Arbeitgeber abführt, oder individuelle Besteuerung, bei der Werbungskosten absetzbar sind. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Pauschalsteuer, muss der Verdienst nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Minijobber sollten bei der Steuerplanung auch einen möglichen Zweitjob berücksichtigen!
