Verfassungsrichter: Befristung von Gesetzen kann sinnvoll sein

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat vor einem überbordenden Streben nach gesetzlichen Regelungen für jeden Einzelfall gewarnt. In bestimmten Bereichen seien die Gesetze sehr stark ausdifferenziert, sagte der Jurist der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Am Ende könne nicht mehr, sondern weniger Gerechtigkeit stehen: „Wenn eine Rechtsordnung so kompliziert wird, dass die Anwendung des Rechts letztlich von der Qualität professioneller Berater abhängt, ist dies mit den Vorstellungen von Gerechtigkeit nur schwer in Einklang zu bringen.“

Die Klarheit der Rechtsordnung und ihre Verständlichkeit litten. „Das redliche Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit stößt deshalb schnell an Grenzen“, sagte Harbarth und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Der Verfassungsrichter sagte weiter, dass er die Frage für „sicher nicht naiv“ halte, ob es nicht an der Zeit wäre, statt fortlaufend neue Gesetze zu beschließen auch mal welche aufzuheben. Als positives Beispiel nannte Harbarth das vereinzelt angewendete Verfahren, Gesetze nur befristet zu erlassen: „Damit wird der Gesetzgeber immer wieder gezwungen, die Notwendigkeit der Regelung zu hinterfragen.“

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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