Onlinehandel, Essenslieferungen, verpackte Lebensmittel in den Supermärkten: Nach Angaben des Umweltbundesamtes verursachen die Deutschen eine Rekordmenge an Verpackungsmüll. Neben dem Wirtschaftswachstum ist der Verbrauch vier globaler Konzerne daran schuld.
Viel zu viel Verpackungen werden verbraucht
Im Jahr 2017 betrug die Menge des Verpackungsmülls nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) 18,7 Mio. Tonnen. Damit ist die Zahl um 3% von 2016 gestiegen. Jeder Bundesbürger verbrauchte damit rechnerisch rund 226,5 Kilogramm jährlich, wobei 107 Kilogramm auf private Endverbraucher fallen. Damit ist die Menge des Verpackungsmülls über die letzten beiden Jahrzehnte hinweg kontinuierlich gestiegen, wie die Grafik zeigt.
Dies trifft vor allem auf die Kunststoffe (=70% ggü. 2000) und Papier (+34%) zu. Auf lange Sicht ist der Verbrauch bei Glas und Metallen zurückgegangen. Das Umweltbundesamt nennt als Gründe für den Verbrauch aufwendigere Verschlüsse, kleinere Portionen, zunehmenden Onlinehandel, To-Go-Nahrungsmittel und zusätzliche Funktionen wie bspw. Dosierhilfen.
Einige der zusätzlichen Funktionen sind unnötig aufwendig ausgeführt, wodurch sich der Materialverbrauch erhöht und zugleich das Recycling erschwert wird. Abfall muss möglichst schon in der Produktionsphase vermieden werden. Vor allem die Kunststoffverpackungen sind oft schwer zu sortieren und zu recyceln, aufgrund des Materialmix. Viele der Plastikverpackungen sind sogenannte Verbundstoffe, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen und hinterher nur schwer zu sortieren sind. Daher wird ein großer Teil der Kunststoffverpackungen energetisch verwertet – das heißt diese Verpackungen landen in der Müllverbrennung.
Die Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz
Knapp die Hälfte aller Verpackungsabfälle fallen in den privaten Haushalten an. Bis zum 31. Dezember 2018 galt für diese Abfälle die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Durch diese gab der Verordnungsgeber Vorgaben für die stoffliche Verwertung von Verpackungen aus Glas, Weißblech, Aluminium, Papier, Kunststoff und Verbundstoffen vor. Bisher wurden diese Vorgaben klar eingehalten. Die im Jahr 2017 angefallenen Verpackungen wurden zu 94.8% stofflich oder energetisch verwertet. In Deutschland sind für einen Großteil der Verpackungen die dualen Systeme zuständig. Sie standen in der Pflicht, die Quoten der deutschen Verpackungsordnung bezogen auf die bei ihnen unter Vertrag stehenden Verpackungsmengen nachzuweisen. Zumeist lagen die Verwertungsquoten der dualen Systeme deutlich über den rechtlichen Vorgaben.
Das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen trat am 01. Januar 2019 in Kraft. Durch die Gesetzesneuerung wurde die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiterentwickelt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) wurde eine neue zentrale Stelle geschaffen, die für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen soll. Seit Januar 2019 müssen alle Hersteller, (Online-)Händler und Importeure sich spätestens zu dem Zeitpunkt bei der Zentralen Stelle registriert haben, ab dem sie verpackte Produkte in Umlauf bringen, die dann beim Endverbraucher anfallen. Die Unternehmen müssen die Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen übernehmen.
3 VerpackG definiert systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie folgt:
Mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch mehrheitlich („typischerweise“) beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (Verkaufsverpackungen müssen also nicht zwangsläufig beim privaten Endverbraucher anfallen und können dennoch systembeteiligungspflichtig sein).
Versandverpackungen, wie Versandkartons und Versandtaschen, gelten dabei ausdrücklich als Verkaufsverpackungen ebenso wie Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten, Pizzakartons oder Kaffee to go Becher). Berücksichtigen Sie außerdem, dass auch Füllmaterial, wie Folien oder Styropor, lizenziert werden muss.
Ohne eine Verpackungslizenzierung bzw. der Registrierung bei der Zentralen Stelle dürfen Händler keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zum Verkauf anbieten. Händler, die versuchen das Gesetz zu umgehen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000€ pro Einzelfall. Des Weiteren ist zu beachten, dass es rechtliche Konsequenzen hat, wenn Verpackungen versendet bzw. generell verpackte Waren verkauft werden, die zuvor nicht lizenziert wurden. In diesem Fall sieht das Verpackungsgesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000€ pro Einzelfall vor. Zudem droht ein Vertriebsverbot für nicht lizenzierte Verpackungen. Des Weiteren obliegt es den Konkurrenten, wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Die Zukunft der Verpackungen
Seit dem 01. Januar 2019, also etwas seit über einem Jahr besteht das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Dieses schreibt nicht nur die Registrierung vor, sondern auch, dass bis 2022 eine Recyclingquote von mindestens 63% erreicht werden muss. Ein Blick auf die unterschiedlichen Quoten der unterschiedlichen Materialien zeigt, dass dies machbar ist. Derzeit werden fast 88% bei Papier und Karton wiederverwertet, bei Glas beträgt die Quote fast 85% und ist damit ähnlich hoch.