Verwaltungsrichter wollen Asylverfahren auf höherer Ebene

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) kritisiert, dass es im Asylprozessrecht derzeit nicht genug Möglichkeiten gibt, Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung vor die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht zu bringen. „In den Dublin-Verfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob das Asylverfahren eines Mitgliedsstaats der EU systemische Mängel aufweist und Asylbewerber daher nicht dorthin zur Durchführung ihres Asylverfahrens zurückgeschickt werden können“, sagte der BDVR-Vorsitzende Robert Seegmüller dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Diese Fragen würden typischerweise im Eilverfahren entschieden.

„Eine einheitliche Rechtsprechung zur Frage, ob etwa das Asylverfahren in Ungarn oder Bulgarien systemische Mängel aufweist, kann sich daher nur schwer herausbilden“, erklärte Seegmüller. „Da entscheiden dann die 1.700 Richterinnen und Richter in der ersten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit immensem Aufwand immer und immer wieder dieselben Fragen von neuem.“ Gebe es dagegen ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesen Fragen, könnten die Prozessbeteiligten und die Gerichte erster Instanz sich an diesen Entscheidungen orientieren. „Weniger und schnellere Verfahren wären der Fall“, sagte Seegmüller dem „Handelsblatt“. Denkbar ist laut Seegmüller aber auch ein Ausbau des „Prinzips der normativen Vergewisserung.“ Das Prinzip wendet der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten an. „Er könnte es auf andere immer wieder auftretende tatsächliche und rechtliche Fragen ausdehnen und solche Fragen beispielsweise durch Rechtsverordnung entscheiden, die dann nur vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt werden kann“, forderte Seegmüller.

Foto: Bundesverwaltungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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