Video: Dänemark verhängt vorübergehendes Verbot für zivile Drohnen vor EU-Gipfel

Video: Dänemark verhängt vorübergehendes Verbot für zivile Drohnen vor EU-Gipfel


Dänemark hat im Vorfeld eines EU-Gipfels in Kopenhagen ein vorübergehendes Verbot aller zivilen Drohnenflüge verhängt. Das teilte der dänische Verkehrsminister mit. Das Ministerium erklärte, man könne es nicht akzeptieren, dass „fremde Drohnen Unsicherheit und Störungen verursachen“. Das Verbot solle dazu beitragen, „die Sicherheitsarbeit der Behörden zu erleichtern“. „Wir befinden uns derzeit in einer schwierigen Sicherheitslage und müssen den Streitkräften und der Polizei die bestmöglichen Arbeitsbedingungen bieten, wenn sie für die Sicherheit während des EU-Gipfels verantwortlich sind“, sagte der dänische Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen in einer Stellungnahme. Dänemark betrachtet die Drohnenflüge als Teil eines „hybriden Angriffs“, hat jedoch bisher nicht konkret benannt, wer dafür verantwortlich sein könnte. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen erklärte allerdings, Russland sei derzeit die „größte Bedrohung für die europäische Sicherheit“. Dänemark ist eines von mehreren europäischen Ländern, die in letzter Zeit von „Drohnenvorfällen“ betroffen waren. Diese führten unter anderem zu vorübergehenden Schließungen von Flughäfen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Der Schritt erfolgte inmitten erhöhter Alarmbereitschaft in ganz Europa, nachdem es zu mehreren Sichtungen von Drohnen und russischen Drohnenverletzungen des NATO-Luftraums über Polen und Rumänien gekommen war. Als Reaktion darauf haben die Verteidigungsminister von zehn EU-Staaten beschlossen, eine „Drohnenmauer“ aufzubauen. Die NATO meldet zudem eine verstärkte Überwachung im Baltikum. Hochrangige europäische Politiker werden in Kopenhagen zu einer Sitzung des Europäischen Rates erwartet, bei der es vor allem um Verteidigung und die Lage in der Ukraine geht. Im Anschluss findet ein Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft statt. Das Drohnenflugverbot gilt bis zum 3. Oktober. Verstöße können mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

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