Ab dem 1. April dürfen Elektro-Autos auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei abgestellt werden. Die Regelung gilt auch für Hybrid-Fahrzeuge. Einen finanziellen Ausgleich erhalten die Kommunen nicht.
Ab dem 1. April dürfen Elektro-Autos auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei abgestellt werden. Die Regelung gilt auch für Hybrid-Fahrzeuge. Einen finanziellen Ausgleich erhalten die Kommunen nicht.