Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde am Samstagvormittag der 27-jährige Angeklagte vom Landgericht Fulda verurteilt, der seine ehemalige Freundin aus Rachsucht und Besitzanspruch mit über 40 Messerstichen in einer Spielhalle umgebracht hatte. Darüber hinaus erkannte das Gericht auf besondere Schwere der Schuld, was bedeutet, dass die Haftzeit nicht automatisch nach 15 Jahren endet. Der Richter sagte zur Begründung, das Tatgeschehen weiche deutlich von anderen Mordfällen ab und sei besonders brachial und außerordentlich brutal gewesen.
