Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossen wurden, anerkennen müssen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossen wurden, anerkennen müssen.