Maulwurfshügel im heimischen Garten einzuebnen und dabei eventuell den geschützten Tieren zu schaden, kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Maulwurfshügel im heimischen Garten einzuebnen und dabei eventuell den geschützten Tieren zu schaden, kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.