Bei dem tödlichen Messerangriff auf ein Kleinkind und einen Mann in Aschaffenburg war der Angeklagte schuldunfähig. Dem Urteil zufolge wird er in eine Psychiatrie eingewiesen.

Bei dem tödlichen Messerangriff auf ein Kleinkind und einen Mann in Aschaffenburg war der Angeklagte schuldunfähig. Dem Urteil zufolge wird er in eine Psychiatrie eingewiesen.