Freispruch trotz schwerem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Das Münchner Landgericht sieht keine strafrechtliche Verantwortung bei zwei Mitarbeitern der Deutschen Bahn. Beide waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Freispruch trotz schwerem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Das Münchner Landgericht sieht keine strafrechtliche Verantwortung bei zwei Mitarbeitern der Deutschen Bahn. Beide waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.