Rabatt nur per App? Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage der Verbraucherzentrale gegen Netto ab: Rabatte über Smartphone-Apps bleiben erlaubt. Kritik bleibt, weil vor allem ältere Menschen ohne Smartphone benachteiligt sein könnten.
Rabatt nur per App? Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage der Verbraucherzentrale gegen Netto ab: Rabatte über Smartphone-Apps bleiben erlaubt. Kritik bleibt, weil vor allem ältere Menschen ohne Smartphone benachteiligt sein könnten.