Nach der tödlichen Amokfahrt am Rosenmontag, dem 3. März 2025, hat das Landgericht Mannheim sein Urteil gefällt. Der Fahrer wurde wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Nach der tödlichen Amokfahrt am Rosenmontag, dem 3. März 2025, hat das Landgericht Mannheim sein Urteil gefällt. Der Fahrer wurde wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.