In Düsseldorf wird die Klägerin in einem Verfahren gegen die Sparkasse enttäuscht. Bei der Urteilsverkündung am Landgericht erschien weder die Klägerin noch ihr Anwalt, was die Hoffnungen auf eine Rückzahlung der Altersvorsorge von 98.000 Euro zunichte machte.
Das Gericht stellte fest, dass die Kontonummer nicht den typischen Merkmalen entsprach und die Kontoauszüge als nicht echt eingestuft wurden. Die Klägerin hat nun einen Monat Zeit, um beim Oberlandesgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen und trägt zudem die Gerichtskosten.
