Tierquälerei in Bad Grönenbach: Das Landgericht Memmingen hat das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs eingestellt – wegen zu geringer Schuld. Die beiden Hauptangeklagten, Landwirt und Sohn, stehen dagegen weiter vor Gericht.
Tierquälerei in Bad Grönenbach: Das Landgericht Memmingen hat das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs eingestellt – wegen zu geringer Schuld. Die beiden Hauptangeklagten, Landwirt und Sohn, stehen dagegen weiter vor Gericht.