Die Auseinandersetzung mit Krankheit, Alter und Hilflosigkeit ist unangenehm, aber essenziell. Eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung geben Ihnen die Kontrolle über Ihre Zukunft – auch wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Niemand spricht gern über diese Frage, und doch stellt sie sich jedem und jeder: „Wer soll für mich entscheiden, wenn ich selber nicht mehr in der Lage dazu bin?“
Krankheit, ein Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können jeden von uns treffen und uns plötzlich handlungsunfähig machen. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, riskiert, dass das Betreuungsgericht einen fremden Menschen als Betreuer einsetzt, der dann Entscheidungen in allen Lebensbereichen trifft. Um dies zu vermeiden und die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu wahren, sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung unerlässlich.
Warum ist Vorsorge so wichtig?
Die Vorstellung, nicht mehr selbstbestimmt entscheiden zu können, ist beängstigend. Doch die Realität sieht oft anders aus, als man denkt. Ein Schlaganfall, ein Unfall oder eine fortschreitende Demenz können die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, von einem Moment auf den anderen beeinträchtigen. In solchen Situationen ist es beruhigend zu wissen, dass eine Person des Vertrauens die eigenen Interessen vertritt und Entscheidungen im Sinne des Betroffenen trifft.
Ohne entsprechende Vorsorge wird das Betreuungsgericht aktiv. Es bestellt einen Betreuer, der die rechtlichen Angelegenheiten regelt. Dies kann zwar im Sinne des Betroffenen geschehen, muss es aber nicht. Denn der Betreuer kennt die persönlichen Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen nicht zwangsläufig. Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ermöglichen es hingegen, die Kontrolle über die eigene Zukunft zu behalten.
Die Vorsorgevollmacht: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um selbst zu bestimmen, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Sie bevollmächtigt eine Person des Vertrauens, für den Betroffenen zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf bestimmte Bereiche beschränken, wie beispielsweise finanzielle Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten oder Gesundheitsfragen. Sie kann aber auch umfassend sein und alle Bereiche des Lebens abdecken.
Es ist ratsam, die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Anerkennung der Vollmacht durch Behörden und Banken. Zudem bietet die notarielle Beglaubigung eine zusätzliche Sicherheit, da der Notar die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers prüft und ihn über die rechtlichen Konsequenzen der Vollmacht aufklärt.
Die Betreuungsverfügung: Wer soll mich betreuen?
Die Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der der Betroffene festlegt, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer bestellt werden soll. Sie richtet sich an das Betreuungsgericht und gibt diesem Hinweise, welche Person der Betroffene sich für die Betreuung wünscht. Das Betreuungsgericht ist in der Regel an diese Wünsche gebunden, sofern die vorgeschlagene Person geeignet ist und keine wichtigen Gründe gegen ihre Bestellung sprechen.
Die Betreuungsverfügung kann auch Anweisungen und Wünsche für die Betreuung selbst enthalten. Beispielsweise kann der Betroffene festlegen, dass er im Falle einer Pflegebedürftigkeit in seinem gewohnten Umfeld betreut werden möchte oder dass er bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt.
Die Patientenverfügung: Selbstbestimmung am Lebensende
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der der Betroffene seine Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit festhält. Sie richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal und dient dazu, sicherzustellen, dass die Behandlung den Wünschen des Patienten entspricht, auch wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann.
Die Patientenverfügung kann sich auf konkrete medizinische Maßnahmen beziehen, wie beispielsweise die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, künstlicher Ernährung oder Beatmung. Sie kann aber auch allgemeine Aussagen über die Art und Weise der Behandlung enthalten, wie beispielsweise den Wunsch nach einer palliativen Versorgung.
Eine Patientenverfügung sollte ab und zu überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Denn die eigenen Wünsche und Vorstellungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Zudem sollten die Angehörigen und der behandelnde Arzt über die Existenz der Patientenverfügung informiert werden.
Die Auseinandersetzung ist lohnenswert
Die Beschäftigung mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist sicherlich nicht einfach und erfordert eine Auseinandersetzung mit den eigenen Ängsten und Befürchtungen. Doch der Aufwand ist gerechtfertigt. Denn nur so kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Durch frühzeitige Planung kann man die Kontrolle über die eigene Zukunft behalten und seinen Angehörigen eine große Last abnehmen. Nehmen Sie sich die Zeit und regeln Sie Ihre Vorsorge – es ist eine Investition in Ihre Zukunft und die Ihrer Lieben.
