Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Mittwoch ein wegweisendes Gutachten zum Klimaschutz veröffentlicht. Darin wird eine „nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht definiert. Staaten sind demnach verpflichtet, wirksame Maßnahmen umzusetzen. Von negativen Folgen betroffene Länder könnten Anspruch auf Entschädigungen von Industrienationen haben.
