Viele Rechtsextremisten dürfen Schusswaffen behalten

Rechtsextreme, über dts NachrichtenagenturMehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die Waffenbehörden auf Rechtsextremisten mit Pistolen oder Gewehren hingewiesen – dennoch dürfen viele Neonazis ihre Schusswaffen behalten. Das zeigt eine Umfrage der ARD unter allen Innenministerien für die SWR-Dokumentation „Terror von rechts – Die neue Bedrohung“. Alleine das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat demnach bis Ende 2015 in insgesamt 97 Fällen die zuständigen Waffenbehörden über rechtsextremistische Betätigungen von Personen aufgeklärt, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Die Landesbehörden können den Waffenschein einziehen, wenn die Besitzer „unzuverlässig“ sind. Nach dem Waffengesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) gelten Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in den letzten fünf Jahren rechtsextremistische Bestrebungen aktiv unterstützt haben. Wie die Waffenbehörden auf die Hinweise vom Verfassungsschutz reagiert haben, ist im Bayerischen Staatsministerium des Inneren nicht bekannt. Der ARD-Umfrage zufolge sind bundesweit nur Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Neonazis aufgrund von Hinweisen aus den Landesämtern für Verfassungsschutz als „waffenrechtlich unzuverlässig“ einstuften. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns etwa antwortete auf die ARD-Umfrage: „Regelmäßig werden die vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse sowohl vom Verfassungsschutz als auch von der Landespolizei an die zuständigen Behörden übermittelt. In Einzelfällen führte dies zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Statistische Auswertungen werden dazu jedoch nicht geführt.“ In Sachsen beispielsweise prüften die Behörden im Jahr 2015 in 25 Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten. Aber nur bei drei Personen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im Jahr 2014 ergab, dass etwa 400 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Aktuellere Angaben liegen der Bundesregierung nach Auskunft des Bundesinnenministeriums derzeit nicht vor. Auf die Umfrage der ARD reagierten die Landesinnenministerien sehr unterschiedlich: Während einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Niedersachsen detailliert Auskunft gaben, teilten andere mit, dass entsprechende Daten nicht veröffentlicht werden dürften (zum Beispiel Baden-Württemberg) oder nicht zur Veröffentlichung vorgehalten werden (zum Beispiel Brandenburg).

Foto: Rechtsextreme, über dts Nachrichtenagentur

 

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