„Weg werfen oder neu kaufen“ – EU plant neue Regelung für Haushaltsgeräte

Im Kampf gegen den Klimawandel spielen Haushaltsgeräte eine wichtige Rolle. Hersteller sollen nun von der EU dazu angehalten werden, Reparaturen öfter und schneller zu ermöglichen.

Reparieren oder neu kaufen?

Der Staubsauger ist defekt – soll ein neuer her oder den alten doch besser reparieren? Nach 10 Jahren könnte die alte Waschmaschine doch gegen eine effizientere eingetauscht werden! Wie sieht es mit dem defekten Kühlschrank aus? Findet er auf dem Recyclinghof sein Ende oder wird er doch repariert?

Eine wichtige Empfehlung: mit wenigen Ausnahmen lohnt es sich aus ökologischer Sicht, defekte Haushaltsgeräte reparieren zu lassen und sie solange wie möglich weiter zu nutzen. Dadurch werden Energie und Ressourcen gespart, die für die Herstellung neuer Produkte benötigt werden. Ob sich eine Reparatur aus dem finanziellen Gesichtspunkt lohnt, da hängt konkret von dem Gerät, der Höhe der Reparaturkosten bzw. der zur Verfügung stehenden Ersatzteile für Haushaltsgeräte und dem Alter der Geräte ab. Kommt es zu einem Neukauf, dann sollte der Verbraucher allerdings auf qualitativ hochwertige Produkte setzen, da diese in der Regel eine lange Lebensdauer aufweisen und aus Umweltsicht und in vielen Fällen sogar finanziell vorteilhafter sind.

Der Hausgeräte-Markt 2018: für 2019 wird eine stabile Entwicklung erwartet

Der deutsche Hausgerätemarkt ist im Jahr 2018 nach zehn Jahren Wachstum stabil geblieben. Der Umsatz der inländischen Hersteller mit großen und kleinen Hausgeräten lag bei circa 8,6 Mrd. Euro (ohne MwSt.). Dabei ist der Umsatz mit kleinen Hausgeräten um rund 3% auf 2,9 Mrd. Euro angestiegen, während die Haushaltsgroß-Geräte eine leicht rückläufige Entwicklung von minus 0,5% auf 5,7 Mrd. Euro aufweisen.

Die Verkäufe von freistehenden Kühlschränken, Einbau-Backöfen und vollintegrierten Einbaugeschirrspülern verbuchten ein Plus. Ebenso liegen im Trend die Multifunktionsgeräte wie Waschtrockner und Induktionskochfelder mit integrierten Dunstabzug.

Die smarten Hausgeräte verbuchten zweistellige Zuwachsraten. Bei den Großgeräten entfielen auf die vernetzbaren Geräte etwas mehr als 10% des Inlandsgeschäftes. Anders im Bereich der Kleingeräte. Hier kamen die Wachstumstreiber zum größten Teil aus dem Produktsegment der Bodenpflege, wie bspw. Kabellose Staubsauger, Staubsaugroboter sowie Nass-/Trockensauger. Außerdem stieg der Umsatz mit Kaffeevollautomaten.

Die Verbraucher legten in 2018 weiterhin mehr Wert auf die Ausstattung und einen hohen Bedienkomfort bei den Groß- und Kleingeräten. Ebenfalls sind Design, niedriges Betriebsgeräusche und Zeitersparnis wichtige Kaufkriterien.

Elektronikaltgeräte in Deutschland – wie viel wird entsorgt?

In Deutschland wurden allein im Jahr 2017 rund 836.907 Tonnen Elektroaltgeräte entsorgt bzw. gesammelt. Der überwiegende Teil sind Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Pro Einwohner und Jahr entspricht das 9.12 Kilogramm. Die restliche Menge, rund 82.156 Tonnen, stamme von anderen Nutzern als privaten Haushalten.

Das Recyclen von Wertstoffen ermöglicht eine für die Umwelt gefahrlose Entsorgung von Elektroaltgeräten. Seit 2003 besteht die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie, alte Fassung: Richtlinie 2002/96/EG), welche die Entsorgung europaweit einheitlich regelt. 2005 wurde diese durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Im Jahr 2012 wurde die EU-Richtlinie neu gefasst und die aktuell gültige Fassung ist die Richtlinie 2012/19/EU (sogenannte WEEE II). Umgesetzt wurde diese in nationales Recht durch die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG, im Jahr 2015.

Der Elektroschrott muss verringert werden

Nun plant die EU eine Neuerung, durch die die Reparatur von Haushaltsgeräten erleichtert werden und der Elektroschrott verringert werden soll. Ab 2021 müssen die Hersteller die Geräte so bauen, dass kaputte Teile durch entsprechende Ersatzteile ersetzt werden können.

Das bedeutet, dass ab 2021 Geräte wie Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher und Co. so konstruiert sein müssen, dass es möglich ist, sie schnell wieder flott zu machen. Ende Oktober beschloss die EU-Kommission erstmals derartige Vorgaben für Hersteller, um Klima und Umwelt besser zu schützen. Das ist ein Grund zum Jubeln für die Umweltverbände und Verbraucherschützer, zumal eine solche Regelung auch den Geldbeutel der Verbraucher schonen könnte.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Geräte häufig so konstruiert sind, dass gleich wegen eines kaputten Kleinteils gleich das gesamte Modul ausgetauscht werden muss und oft ist es sogar so, dass sich das Gehäuse nicht öffnen lässt. Die „geplante Obsoleszenz“ wird von den Kritikern immer wieder aufs Neue bemängelt, bei der es sich um eine vorhergesehene künstliche Verkürzung der Lebensdauer der Geräte handelt.

Hersteller sollen zur Lieferung von Ersatzteilen verpflichtet werden

Die Geräte sollen nach den neuen EU-Regeln so gebaut werden, dass sie leichter zu reparieren und diese am Ende ihrer Lebenszeit recyclebar sind. Dabei geht es unter anderem um Kühlschränke, elektronische Displays, Lichtquellen, Elektromotoren, Waschmaschinen und Schweißbrenner, wie es in der Mitteilung der EU-Kommission heißt. Der zuständige EU-Vizepräsident Jyrki Katainen, erklärte, dass es möglich sei, die Ressourcen durch ein intelligentes Ökodesign effizienter zu nutzen, was wiederum eindeutige wirtschaftliche und ökologische Vorteile mit sich bringt – egal ob durch eine bessere Reparierbarkeit oder einen geringeren Wasserverbrauch.

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