Welche Rechtsform passt zu Ihrem Start-up?

Sie möchten den Traum vom eigenen Unternehmen wahr machen und Ihr eigenes Start-up gründen? Dabei kann bereits die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend sein. Ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Wir erklären, welche Rechtsform zu welchem Unternehmen passt.

Warum ist die Rechtsform für Unternehmen so wichtig?

Jedes Unternehmen, das in Deutschland aktiv sein möchte, muss seinen Betrieb anmelden und dabei eine passende Rechtsform angeben. Auch Start-ups und Kleinunternehmen unterliegen dieser Pflicht. Die Rechtsform gibt an, in welchem rechtlichen Rahmen ein Unternehmen operieren darf. Sie kann die Arbeit eines Betriebs deshalb auch in maßgeblichen Faktoren beeinflussen:

  • Mindestkapitalanforderungen
  • Unternehmensstruktur und innere Organisation
  • Steuerpflicht, Buchführung
  • Anmeldeaufwand und -kosten
  • persönliche Haftungspflicht des Gründers / Inhabers
  • Finanzierungsoptionen

Zusätzlich kann die Rechtsform immer auch einen Einfluss darauf haben, welche (Gewerbe-)Versicherungen für ein Unternehmen wichtig oder sogar verpflichtend sind. Digitale Versicherungsanbieter wie insureq.de helfen dabei, anhand der Betriebsart und der Rechtsform automatisch die passenden Versicherungsbausteine auszuwählen.

Welche Auswirkungen hat die Rechtsform auf mein Unternehmen?

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen wirken auf den ersten Blick häufig recht unscheinbar. Oft liegen die bedeutenden Unterschiede im Detail – man muss also genau hinschauen! Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollten sich Gründer daher die folgenden Fragen stellen:

  • Wer ist der Inhaber des Unternehmens?
  • Wird das Unternehmen aus privatem Kapital oder über eine Bank/ private Geldgeber finanziert? Sind Investoren involviert?
  • Wie viel Kapital wird für die Gründung aufgebracht?
  • Wer haftet für Schulden und Sach-/ Vermögensschäden?
  • Welche steuerlichen Verpflichtungen sind mit der jeweiligen Rechtsform verbunden?
  • Welcher bürokratische Aufwand (Buchführung, Publizitätspflicht) ist notwendig?

Je nachdem unter welchen Bedingungen Sie Ihr Unternehmen gründen und welche Ziele Sie verfolgen, bieten sich bei der Wahl der Rechtsform verschiedene Möglichkeiten an.

Die passende Rechtsform für Alleinunternehmer

Alle gewerblichen Rechtsformen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen sind die einfachste Rechtsform für Gründer, die ihr Unternehmen allein führen. Darunter fallen beispielsweise Selbstständige in Voll- und Teilzeit sowie Freiberufler und Landwirte.

Für die Gründung eines Einzelunternehmens wird kein Mindestkapital vorausgesetzt – die Gründer sind bei Schulden jedoch auch mit ihrem Privatvermögen haftbar. Auch Einzelunternehmern steht es frei, beliebig viele Angestellte in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Die Rechtsform bezeichnet nur, dass die Inhaberschaft des Unternehmens auf eine Person beschränkt ist.

Personengesellschaft: Existenzgründung ohne Aufwand

Gründerteams mit mehreren Beteiligten können sich zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft entscheiden. Ähnlich wie bei Einzelunternehmen erfordert die Gründung einer Personengesellschaft kein Mindestkapital. Allerdings können auch hier eventuelle Verbindlichkeiten mit dem Privatvermögen der Gründer beglichen werden. Zu den beliebtesten Formen der Personengesellschaft zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die KG (Kommanditgesellschaft).

Die Gründung einer einfachen Personengesellschaft, wie der GbR, erfordert nur wenig zeitlichen und finanziellen Aufwand: Bereits eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt / Finanzamt genügt. Gründer einer Personengesellschaft (GbR, KG) müssen bei der Wahl ihres Firmennamens die Vor- und Zunamen aller Inhaber miteinbeziehen.

Die beliebtesten Rechtsformen: Kapitalgesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft ist die Rechtsform, in der Unternehmen am häufigsten gegründet werden. Dazu zählen beispielsweise die GmbH, die AG und die UG. Sie sind haftungsbeschränkt, das bedeutet, im Falle eines Rechtsstreits sind sie vor Gericht nur mit ihrer Rechtspersönlichkeit haftbar. Das bedeutet, das Privatvermögen der Geschäftsinhaber bleibt geschützt. Inhaber einer Kapitalgesellschaft können sich trotzdem nicht unbegrenzt verschulden: Für einen Kreditantrag setzen viele Banken und Kreditinstitute im Regelfall auch eine Bürgschaft mit dem Privatvermögen voraus.

Die „UG“ (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) ist die einfachste Rechtsform für Start-ups. Sie bietet Gründern Freiheiten beim Rechnungslegungs- und Finanzierungssystem. Die Hürde für die Gründung ist niedriger als bei den Rechtsformen GmbH oder AG: So kann eine UG ein beliebig hohes Eigenkapital vorweisen, um Rechtsfähigkeit zu erlangen.

Als beliebteste Rechtsform bietet die „GmbH“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Unternehmen viele Rechte und Möglichkeiten. Gründer müssen zwar hier ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorweisen, erhalten dafür allerdings Rechtssicherheit und eine Menge Vorteile: Dazu gehören Rechtsschutz durch den Gesellschaftsvertrag, die Möglichkeit der Einbeziehung von Fremdkapital sowie steuerliche Vorteile. Kapitalgesellschaften werden in der Regel mit der Körperschaftssteuer besteuert, die meist günstiger ist als die reguläre Einkommenssteuer.

Die „AG“ (Aktiengesellschaft) ist die Rechtsform für Unternehmen, die viel Kapital benötigen – beispielsweise, um Großprojekte zu finanzieren. Gründer einer AG müssen mindestens 50.000 Euro Kapital aufbringen und sind verpflichtet, zusätzliche Eigenkapitaleinzahlungen vorzunehmen, um Aktien ausgeben und Kapital generieren zu können. Sie eignet sich für Start-ups daher auch nur bedingt.

Die Gründungsformalitäten einer Kapitalgesellschaft sind weitaus aufwendiger als die einer Personengesellschaft: Inhaber einer GmbH, UG oder AG müssen ihr Unternehmen beim zuständigen Handelsregister anmelden. Dabei haben sie bei der Wahl ihres Firmennamens die Möglichkeit einen beliebigen (Fantasie-)Namen zu wählen. Der Eintrag in Handelsregister ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, schafft jedoch bei Kunden und Investoren zusätzliches Vertrauen in die Stabilität Ihres Unternehmens.

Fazit: Die richtige Vorbereitung ist entscheidend

Wer sein eigenes Unternehmen gründen möchte, kommt an der Wahl der richtigen Rechtsform nicht vorbei. In den meisten Fällen sollten Start-ups und Gründer ihre Entscheidung auf eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder AG setzen – sie bietet Ihnen Rechtssicherheit und Flexibilität im Umgang mit dem Eigentum sowie beim Personalmanagement. Rechtsformen wie die GbR sind besonders für Gründer mit begrenztem Kapital geeignet, die ihren bürokratischen Aufwand möglichst gering halten möchten.

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