Werteunion kritisiert Tauber

Die innerparteiliche Diskussion in der CDU um eine „Mitschuld“ im Mordfall Walter Lübcke geht weiter. In einem offenen Brief, über den das Magazin Cicero berichtet, werfen Mitglieder der Werteunion dem ehemaligen Generalsekretär Peter Tauber vor, den Tod von Lübcke zu instrumentalisieren. „Herr Tauber, Sie und andere haben sich wiederholt empört gezeigt, wenn die Migrationspolitik der Bundesregierung mit den zahlreichen Verbrechen von Migranten, die durch diese Politik ins Land gebracht wurden, in Zusammenhang gebracht wurde – so zum Beispiel in Ihrer Rede in der Bundestagsdebatte zum Tod von Susanna. Politische Instrumentalisierung von Verbrechen sei unanständig“, schreiben die Verfasser des Briefes.

„Was tun Sie nun Anderes mit Ihrem Angriff auf uns von der WerteUnion?“ Vorsitzender der Werteunion ist der CDU-Politiker Alexander Mitsch. Auch der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und der Politikwissenschaftler Werner Patzelt gehören ihr an. Der Verein wird vom Präsidium und vom Vorstand der CDU nicht anerkannt. Im Brief heißt es weiter, dass man als Werteunion Teile der Politik von Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiere, „wie zum Beispiel die Flüchtlingspolitik, verbunden mit der Grenzöffnung 2015“. Tauber wisse ganz genau, dass die Mitglieder der Werteunion mit ihm „den Einsatz für das Grundgesetz“ teilen, „und sich damit uneingeschränkt für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde einsetzen“ würden. „Wollen Sie ernsthaft innerparteiliche Kritiker Ihrer Politik ins rechtsextreme Abseits stellen?“, fragen die Verfasser. Und was Tauber sich davon verspreche „sogar Überlegungen darüber anstellen, `Wegbereitern` nach § 18 GG die bürgerlichen Rechte abzuerkennen“. Man sehe seiner Antwort mit Interesse entgegen, schließen die Verfasser. Tauber hatte in einem Gastbeitrag für die „Welt“ unter anderem geschrieben: „Angesichts der Gewalt durch Rechtsextreme müssen wir Artikel 18 des Grundgesetzes anwenden.“ Der Artikel besagt: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Foto: Peter Tauber, über dts Nachrichtenagentur

 

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