Der US-Senat hat ein vom Repräsentantenhaus verabschiedetes Gesetz gebilligt, das die Veröffentlichung von Bundesakten im Zusammenhang mit dem verstorbenen und verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein anordnet. Das Repräsentantenhaus hatte den Gesetzentwurf mit überwältigender Mehrheit von 427 zu 1 Stimmen angenommen, und der Senat stimmte ihm zügig ohne formelle namentliche Abstimmung zu. Nun geht das parteiübergreifende Gesetz, das die Veröffentlichung der Akten „in durchsuchbarem und herunterladbarem Format“ innerhalb von 30 Tagen vorsieht, zur Unterzeichnung an das Büro von Präsident Donald Trump. Die Entscheidung, den Gesetzentwurf zu verabschieden, folgt auf Trumps Aufforderung an die Republikaner im Kongress, für die Freigabe der Akten abzustimmen – eine Kehrtwende, nachdem seine Regierung die Veröffentlichung zunächst verweigert hatte. Der republikanische Abgeordnete Clay Higgins aus Louisiana stimmte gegen das Gesetz, während zwei Republikaner und drei Demokraten nicht an der Abstimmung teilnahmen. Obwohl der Aufsichtsausschuss des Repräsentantenhauses bereits Tausende von Dokumenten aus Epsteins Nachlass veröffentlicht hat, betrifft die neue Resolution Materialien, die sich derzeit im Besitz des Justizministeriums befinden. Obwohl das neue Gesetz verabschiedet wurde und Trump versprochen hat, es zu unterzeichnen, bleiben einige Hürden bestehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Generalstaatsanwältin Teile von Akten, die personenbezogene Daten enthalten, „die einen eindeutig unberechtigten Eingriff in die Privatsphäre darstellen würden“, zurückhalten oder schwärzen kann. Weiter heißt es auch, dass das Justizministerium Dokumente zurückhalten kann, die „laufende Ermittlungen des Bundes oder ein laufendes Strafverfahren gefährden“, sofern die Zurückhaltung begrenzt und zeitlich befristet ist. Diese Klausel könnte die Freigabe der Akten erschweren, insbesondere da Trump Untersuchungen zu Epsteins Verbindungen zu prominenten Demokraten, darunter Bill Clinton und Larry Summers, gefordert hat. Es ist noch unklar, wie die Akten freigegeben werden. Möglicherweise folgt man dem derzeit bevorzugten Verfahren der Regierung, die Akten dem Aufsichtsausschuss des Repräsentantenhauses zu übergeben. Alternativ könnte die Regierung die Akten vollständig freigeben, wie sie es bereits mit den Akten zu den Attentaten auf John F. Kennedy und Martin Luther King Jr. getan hat.
