Das Recht der Europäischen Union sieht vor, dass Asylsuchende nicht ohne weiteres an den Grenzen zurückgewiesen werden dürfen. Laut den geltenden Bestimmungen muss jeder Antrag auf Asyl individuell geprüft werden, bevor eine Entscheidung über eine Rückschiebung getroffen werden kann. Dieses Prinzip des Nicht-Zurückweisens von Flüchtlingen ist fest in den europäischen Verträgen verankert und stellt eine große Hürde für die von der Union geforderten Grenzkontrollen dar.
Ressourcenintensive Umsetzung der Grenzkontrollen
Selbst wenn Asylsuchende nicht direkt an der Grenze abgewiesen werden könnten, wäre die Umsetzung intensiver Grenzkontrollen mit erheblichem logistischen und personellen Aufwand verbunden. Eine lückenlose Überwachung der deutschen Grenzen würde den Einsatz zahlreicher Sicherheitskräfte, Fahrzeuge und Überwachungstechnik erfordern. Der damit verbundene hohe Ressourcenbedarf stellt eine weitere Herausforderung für die Umsetzung der von der Union geforderten Maßnahmen dar.
Politische Debatte um die richtige Asylpolitik
Die Diskussion um Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylsuchenden ist Teil einer grundsätzlichen politischen Debatte über den Umgang mit Fluchtmigration. Während die Union für eine restriktivere Migrationspolitik eintritt, sehen andere Parteien und Organisationen darin einen Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und internationale Verpflichtungen. Diese konträren Positionen führen zu anhaltenden Spannungen in der Asylpolitik, die sich auch in der Frage der Umsetzbarkeit von Grenzkontrollen widerspiegeln.
