2021 wird für 48 Millionen Versicherte teurer. Für viele ist der Januar einer der teuersten Monate des Jahres. Denn dann kommen Versicherungen, Steuer und andere Abgaben auf sie zu. Doch das neue Jahr bringt gleich noch weitere Extra-Kosten mit sich, zumindest für die gesetzlich Versicherten.
48 Millionen GKV Versicherte müssen mehr zahlen
Jedes Jahr im Dezember legen die meisten der Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr fest. Für 2021 haben im Dezember 2020 insgesamt 31 Krankenkassen beschlossen, einen höheren Zusatzbeitrag von den gesetzlich Versicherten zu fordern. Somit müssen rund 48 Millionen Versicherte in diesem Jahr tiefer in die Tasche greifen. Aktuell gibt es 78 Krankenkassen in Deutschland und von diesen halten 43 ihren Beitrag konstant. Hinzu kommen noch die 20 betriebsbezogenen Krankenkassen, die allerdings nur die Mitarbeiter der entsprechenden Unternehmen versichern.
0,8 Prozent beträgt der höchste Anstieg eines Zusatzbeitrages. Das bedeutet für einen Arbeitgeber, der ein Bruttoeinkommen von 36.000 Euro jährlich hat, einen Anstieg der Versicherungskosten von 144 Euro im Jahr und in gleicher Höhe für den Arbeitgeber. Die besser verdienenden Zahlen doppelt drauf. Das begründet sich zum einen durch den höheren Zusatzbeitrag und zum anderen durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze – also die Lohngrenze, bis zu der die Beiträge fällig werden für die GKV. Der Mehrbetrag beträgt dann 368 Euro im Jahr – jeweils für AG und Arbeitnehmer.
Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze ist um 1.800 Euro von 56.250 Euro (2020) auf 58.050 (2021) gestiegen.
Private Krankenversicherung für Kinder – von der ersten Sekunde bis zur Ausbildung gut versichert
Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Eltern wünschen sich für Ihre Kinder nur das Beste. Besonders dann, wenn es um deren Gesundheit geht. Die Krankenversicherung spielt in dieser Hinsicht eine bedeutende Rolle. Aber welche Versicherung bietet den optimalen Schutz? Oft sind sich die Betroffenen unsicher, ob sie die Kinder privat oder gesetzlich versichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
- Sobald beide Eltern privat versichert sind, benötigen die Kinder ebenfalls den privaten Versicherungsschutz.
- Sollte lediglich ein Elternteil in der PKV versichert sein, dann richtet sich die Zugehörigkeit der Kinder nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners sowie den Einkommen der Elternteile.
Wie ist das Kind zu versichern?
Ist das Kind geboren, dann stellen sich die Eltern eine wichtige Frage: Wie bzw. über wen wird der Nachwuchs versichert und kann ich das Kind freiwillig gesetzlich versichern? Sicherlich können Kinder freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichert werden, doch hier offenbart sich ein grosser Systemunterschied zur GKV. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Kindern sowie für den Ehepartner eine kostenlose Versicherung vorgesehen.
Eben diese Option besteht nicht in der PKV. In dieser gilt es für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag abzuschließen – aber für Neugeborene wurden zahlreiche Vereinfachungen eingeführt. Generell gilt: Die Mitversicherung von Kindern ist davon abhängig, wo die Eltern versichert sind und von welchem Elternteil das höhere Einkommen erzielt wird. Natürlich kann sich jeder Erwachsene gesetzlich versichern (Pflichtversichert oder freiwillig). Als Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter ist es möglich, von der GKV zu jeder Zeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Angestellte hingegen müssen eine gewisse Jahresentgeltgrenze von 62.550 Euro (2020) übertreffen.
Gibt es für Kinder und Jugendliche spezielle Tarife?
Sobald ein Kind privat versichert wird, müssen die Eltern für dieses eine Versicherungsprämie zahlen. Allerdings werden besondere Kinder- und Jugendtarife angeboten, die deutlich günstiger sind, als die normalen Tarife. Für die jüngsten Familienmitglieder ist eine private Krankenversicherung bereits ab 100€ monatlich zu haben. Sofern das Kind nicht über eigene Einkünfte verfügt, ist die Pflegepflichtversicherung beitragsfrei.
Für diese niedrigen Tarife gibt es einen Grund: Bei Kindern handelt es sich um günstige Patienten. Das heißt, dass kaum Kosten verursachen, mit Ausnahme der Vorsorgeuntersuchungen. Sie müssen zumeist nicht zum Facharzt wie ein Erwachsener oder sind auf regelmäßige Medikamente angewiesen. Darüber hinaus bilden die privaten Krankenversicherer bis zum Alter von 21 Jahren noch keine Altersrückstellungen. Diese Zuschläge werden erst bei Erwachsenen erhoben, die später dazu genutzt werden, um Beitragssteigerungen zu vermindern.
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Der konkrete Beitrag für Kinder richtet sich bei Kindern ebenso wie bei den Erwachsenen nach dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem Leistungsumfang des Tarifs.
Die Gesundheitsprüfung entfällt bei neugeborenen, sofern das Kind innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt bei dem krankenversichert oder dem PKV-Anbieter des Elternteils angemeldet wird. Der Versicherer ist dann verpflichtet, das Kind aufzunehmen und es ohne Wartezeit oder einer Gesundheitsprüfung zu versichern. Allerdings gibt es hier eine Vorgabe: Der Vertrag des Elternteils muss bereits seit mindestens drei Monaten bestehen. Die Aufnahme des Säuglings in den Vertrag wird dann vorgenommen – rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats.
Wissenswertes!
Wer die sogenannte Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung genutzt, „erbt“ das Kind den Versicherungsschutz des Elternteils. Das bedeutet, dass das Kind nur die Leistungen erhält, die im PKV-Tarifs des Elternteils eingeschlossen sind. Daher sollte sich jeder bereits vor der Geburt genau überlegen, ob das bestehende Leistungspaket ausreichend ist. Falls nicht ist es möglich, die Leistungen aufzustocken.
Allerdings muss niemand das Kind in dem eigenen Tarif mitversichern, sondern es ist möglich, auch einen Tarif zu wählen, der bessere Leistungen aufweist – wie bspw. bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Jedoch hat der Versicherer in dem Fall das Recht, eine Risikoprüfung vorzunehmen, mit der Folge das es zu einem Risikozuschlag kommt oder Leistungen ausgeschlossen werden.
Werden Zuschüsse gewährt?
Angestellte, die privat versichert sind, die erhalten für die Krankenversicherung ihrer Kinder eine Unterstützung. So lässt sich der Zuschuss von dem Arbeitgeber auch für das mitversicherte Kind nutzen. Dabei übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten für die PKV. Allerdings gibt es hier eine Obergrenze. Diese beträgt den Höchstbetrag des Arbeitgebers in der GKV (354.58 Euro in 2021). All das, was darüber hinaus geht, muss der Arbeitnehmer selbst aufbringen.
Auch Beamte, die privat versichert sind, können von Vergünstigungen profitieren. Für ihre Kinder erhalten sie eine staatliche Beihilfe, mit der die private Krankenversicherung ergänzt wird. Die Folge ist, dass die Zusatzkosten, die von den Beamten selbst zu tragen sind, deutlich geringer für Beamte.
Dagegen müssen Freiberufler und Selbstständige die Prämie für die Kinder in voller Höhe selbst tragen.
Text: dts Nachrichtenagentur und wirtschaft.com, Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

