Bayerns Justizminister will Herrschaft des Rechts wiederherstellen

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback beharrt nach der Kritik an der Äußerung von Ministerpräsident Horst Seehofer (beide CSU) über eine „Herrschaft des Unrechts“ darauf, dass der Bund gehalten sei, „die Herrschaft des Rechts wiederherzustellen“. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) sagte Bausback, Seehofer habe der Kanzlerin geschrieben, dass nach dem Gutachten von Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio die „derzeitige unkontrollierte Einreise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“. Diese Einschätzung werde „von einer größeren Zahl geschätzter Fachkollegen geteilt. Der Bund muss deshalb handeln. Er steht in der Verantwortung. Das heißt nicht, dass wir in einem Unrechtsstaat leben.“

Doch stellte der Justizminister klar: „Wenn geltendes Recht nicht beachtet wird, ist der Bund gehalten, die Herrschaft des Rechts wiederherzustellen. Das ist bei massenhafter unkontrollierter Einreise der Fall. Dieser Zustand kann nicht hingenommen werden.“ Auf die Frage, ob nicht die Gefahr bestehe, durch diese Wortwahl staatliche Herrschaft insgesamt zu delegitimieren, äußerte Bausback in der „Es ist nun einmal so, dass das europäische Dublin- und Schengensystem derzeit faktisch zusammengebrochen ist. Über diese Wirklichkeit können wir nicht einfach hinwegsehen.“ Hier gehe es „um eine zentrale Frage des Föderalismus. Wenn man sich politisch nicht einigen kann, dann muss irgendwann der juristische Weg eingeschlagen werden. So hat Bayern das auch schon im Streit um den Grundvertrag mit der DDR gehalten – und ein wichtiges Karlsruher Urteil erstritten.“ Das wäre, so der Justizminister weiter, „im übrigen keine Streitigkeit zwischen Parteien, sondern eine Klage des Freistaats gegen den Bund. Das SPD-regierte Hamburg hat schließlich auch gegen das Betreuungsgeld geklagt.“ Über eine Klage müsse das Kabinett entscheiden. „Wir hoffen natürlich, dass sich – wie die Bundeskanzlerin das in Aussicht gestellt hat – nach dem Europäischen Rat vom 19. Februar eine neue Bewertung ergibt. Wenn sich die Politik des Bundes ändert, ist eine Klage überflüssig“, so Bausback.

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