BFH-Richter hält deutsche Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

Die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland ist nach Ansicht des Bundesfinanzhof-Richters Egmont Kulosa verfassungswidrig. Das schreibt der stellvertretende Vorsitzende des „für Alterseinkünfte und -vorsorge“ zuständigen zehnten BFH-Senats in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst, über den die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet. Kulosa attestierte insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als Rentenempfänger eine „evidente Verfassungswidrigkeit“, weil sie zu einer steuerlichen Doppelbesteuerung führe, vor der das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2002 ausdrücklich gewarnt hatte.

Kulosa schreibt: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.“ FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki forderte von der Bundesregierung Aufklärung. Er sagte der „Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa“ an der Rentenbesteuerung lasse „an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt“. Andernfalls bleibe „am Ende nur der Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentner und Rentnerinnen zu verhindern“, so Kubicki. Die heutige Rentenbesteuerung gilt seit 2005, sie wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in reformierter Form beschlossen. Karlsruhe hatte im März 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und eine Gleichbehandlung gefordert, dabei aber vorgegeben: Es gelte, „eine doppelte Besteuerung“ zu vermeiden. Der Staat dürfe die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten – bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen während des Erwerbslebens, und dann ein zweites Mal bei der späteren Auszahlung der Renten. Die Bundesregierung ging daraufhin seinerzeit zur sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ über.

Foto: Senioren, über dts Nachrichtenagentur

 

2 Kommentare

  1. Die Doppelbesteuerung in der Anspar- und Auszahlphase ist nicht der einzige Verfassungsverstoß. Auch die Tragfähigkeit der Rentner als Steuerzahler wird über Gebühr belastet, wenn sie für ihren Nachwuchs (oder Enkel) aus sittlicher Verantwortung das Studium finanzieren und dafür weder Werbungskosten noch außerordentliche Aufwendungen geltend machen können. Das sei alles mit dem Kindergeld von 194 Euro abgegolten, heißt es im Steuerbescheid, wobei die wirklichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Studiengebühren, Fahrtkosten etc. bei ca. 850 Euro liegen.

  2. Unsere Forderung muss heißen:
    1.Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge von sage und schreibe 700 Milliarden € ( siehe hierzu die
    Teufeltabelle)
    2. Aufbau einer paritätischen besetzten, autonomen Selbstverwaltung bestehend aus Arbeitnehmern und — Gebern. Wobei ein Zugriff Fremder zur Finanzierung fersicherungsfremde Leistungen untersagt ist!
    3. Auf— bzw. Umbau des Rentensythems zu einer Bürgerrente worin alle Erwerbstätige, auch Beamte, Freiberufler und Selbständige einzuzahlen haben!
    4. Aufhebung der Nachbesteuerung der Rentenempfänger, da eine Doppelbesteuerung verfassungswidrigste ist.
    5. Keine Anhebung des Rentenalters auf über 63 Jahre da dies automatisch zur Rentenkürzung bei Erkrankung des Arbeitnehmers führt!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert