BGH hebt Freisprüche für „Scharia-Polizei“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche im Verfahren gegen die sogenannte Wuppertaler „Scharia-Polizei“ aufgehoben. Der 3. Strafsenat habe das Urteil aufgehoben, weil das Landgericht für die Beurteilung des Geschehens maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtbewertung des Vorfalls einbezogen habe und „sich seine Schlussfolgerungen teilweise auch in Widerspruch zu den getroffenen Feststellungen setzen“, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. „Die Sache muss daher von einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt und entschieden werden.“

Die sieben Angeklagten hatten im September 2014 mit Warnwesten bekleidet einen nächtlichen Rundgang durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld unternommen. Einige der Warnwesten waren auf der Rückseite mit der Aufschrift „Sharia Police“ versehen. Die Angeklagten wollten junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren. Das Landgericht Wuppertal hatte die Beschuldigten im November 2016 von dem Vorwurf freigesprochen, gegen das Uniformverbot verstoßen beziehungsweise zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben. Laut Versammlungsgesetz macht man sich strafbar, wenn man öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt.

Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

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