BGH: Rückwärtsfahren in Einbahnstraße entgegen Fahrtrichtung verboten

BGH: Rückwärtsfahren in Einbahnstraße entgegen Fahrtrichtung verboten


In Einbahnstraßen darf man nur in eine Richtung fahren. Deutschlands oberste Zivilrichter haben jetzt auch die Regeln fürs Rückwärtsfahren festgezurrt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen