Bitcoin-Handel: Kursralley, neue Regelungen und freier Handel

Für all diejenigen die vor Weihnachten 2017 in den Handel mit dem Bitcoin einstiegen, kam es im April dieses Jahres zu mächtigen Verlusten: Betrug der Wert beim Kauf 17.000 Euro so verlor dieser im April 2018 rund 60 %. Doch die Zeichen standen gut, dass sich vor allem der Bitcoin innerhalb kürzester Zeit wieder erholt. Begründet wurde dies durch ein klares Bekenntnis der EU, die Nutzung der Blockchain-Technologie zu erforschen und zu nutzen. So wurde eine Partnerschaft zwischen 22 europäischen Staaten anlässlich des Digital Day beschlossen. Selbst die amerikanische Börsenaufsicht SEC erklärte Ende März, dass sie im Prinzip bereit wäre, entsprechende Kryptowährungen zuzulassen und zu zertifizieren – dafür müssten allerdings einige Grundbedingungen erfüllt werden.

Der Handel mit Kryptowährungen wird immer beliebter

Bitcoin und Co. stehen somit immer wieder im Rampenlicht des öffentlichen Interesses und auch der Handel mit den Kryptowährungen wird immer beliebter. Immer mehr spekulativ eingestellte Anleger entscheiden sich dafür, in den Handel mit den Kryptowährungen einzusteigen. Empfehlenswert ist es, vorab einen Krypto Broker Vergleich durchzuführen, denn entweder wird ein Broker oder eine Krypto-Börse benötigt, um mit der digitalen Währung zu handeln. Zwar sollte diese Währung dem Zahlungsverkehr dienen, doch aktuell sind 95 % der Währungen zur Spekulation eingesetzt.

Es existieren mittlerweile dutzende von unterschiedlichen Exchanges und Crypto Brokern, bei denen der Handel mit der Kryptowährung möglich ist. Bevor der erste Handel durchgeführt wird, sollte sich ein jeder mit der digitalen Währung auseinandersetzen und vor allem mit ihrer Zukunft.

Denn viele sind sich sicher, dass es sich bei dem Bitcoin lediglich um eine Blase handelte, nachdem der digitale Coin nach seinem Rekordhoch von knapp unter 20.000 US-Dollar Ende 2017 seine Gewinne nicht halten konnte. Dadurch schwächte die Krypto-Euphorie ab, doch Krypto-Experte Mike Novogratz meint, dass es bereits im nächsten Jahr eine Bitcoin-Ralley geben wird.

Vor allem bei den institutionellen Anlegern sieht der Experte ein Potenzial für die Stärkung der Leitwährung im Kryptobereich. Sobald diese in den Handel einsteigen würde das für einen Kursanstieg beim Bitcoin sorgen. Doch auch alle anderen Anleger, die dem Bitcoin derzeit noch eher skeptisch gegenüberstehen, könnten durch den Einstieg von Profianlegern ebenfalls angezogen werden.

Die Aufbewahrung der Coins – ein schwieriger Punkt

Der Krypto-Experte Novogratz sieht das größte Problem bei allen Kryptowährungen darin, dass es sich bei ihnen um „blanke Instrumente“ handelt. Er sagt: Nimmt mir jemand einen Bitcoin weg, dann ist er weg. Besonders für die Großanleger sei die Aufbewahrung seiner Ansicht nach noch zu unsicher. Der Besitzer erhält einen Schlüssel – Key – um auf seine Bitcoins zuzugreifen. Dieser Key befindet sich in einem „Wallet“, einer digitalen Geldbörse. Allerdings sind die Anleger in dem Fall von einem Anbieter abhängig, dem sie ihre Bitcoins und damit ihr investiertes Vermögen anvertrauen.

Die Anleger weisen eine gewisse Nervosität in Bezug darauf auf, wie sie ihre Keys speichern sollen, laut Novogratz. Es gibt durchaus einige zwielichtige Anbieter, wo zudem der allgemeine schlechte Ruf der Kryptowährungen mitschwingt. Die Lösung für dieses Problem könnte eine etablierte Finanzorganisation sein, denen die Anleger vertrauen.

Ein jeder darf mit Kryptowährungen handeln

Durch das Kammergericht in Berlin wurde erst jüngst entschieden, dass es sich bei den Bitcoins um keine Finanzinstrumente handelt. Damit fallen diese nicht unter die Vorschriften des sogenannten Kreditwesengesetzes (KWG). Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, dann steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als große Verliererin dar, denn in diesem Fall müsste sie nicht mehr bei Geschäftsmodellen mit Bezug auf die Bitcoins um Erlaubnis gefragt werden.

Wie kam es zu dem Urteil? In dritter Instanz verhandelte das Kammergericht den Fall eines Betreibers einer Bitcon-Handelsplattform. Gemäß KWG der BaFin besaß dieser keine Erlaubnis und aus diesem Grund wurde dieser in erster Instanz vom Amtsgericht Berlin gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Betreiber legte Berufung vor dem Landgericht Berlin (2. Instanz) ein und wurde freigesprochen. Als nächsthöhere Instanz bestätigte das Kammergericht Berlin mit ihrem Urteil den Freispruch und erklärte detailliert, warum der Bitcoin nicht unter das Regelwerk des KWG fällt: Der Bitcoin ist schlichtweg kein Finanzinstrument. Eben an diesen Begriff knüpfen sich allerdings viele Erlaubnisgegenstände des KWG an.

Insbesondere steht bei der Entscheidung die bisherige Auffassung der BaFin im Widerspruch. Die Behörde bekräftigte in einem ihrer Merkblätter bislang, dass es sich bei den Bitcoins um sogenannte Rechnungseinheiten handelt und damit um Finanzinstrumente. An der Entscheidung des Gerichts ist nun auffällig, mit welch deutlichen Worten es sich der BaFin in den Weg stellt:

Zitat: „Soweit die BaFin die Ansicht vertritt, es handele sich bei Bitcoins um eine Komplementärwährung, die unter den Begriff Rechnungseinheit zu fassen ist, verkennt sie, dass es nicht Aufgabe der Bundesbehörden ist, rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen.“

Das bedeutet mit anderen Worten, dass die BaFin nach Ansicht des KG Berlin, ihre Kompetenzen mit ihrer bisherigen Vorgehensweise klar überschritten hat.

Globale Regeln für Bitcoin & Co.

Die Aufsichtsbehörde zur weltweiten Bekämpfung von Geldwäsche beabsichtigt, ein Regelwerk für die Geschäfte mit Kryptowährungen zu erstellen. Die ersten Vorgaben sollen im Juni 2019 verabschiedet werden. Anhand dieser Regeln sollen die Staaten die Aufsicht über Bitcoin & Co. organisieren, wie die Financial Action Task Force (FATF) mitteilte.

Auf diesen noch sehr jungen Markt würde s sich damit um die erste internationale Initiative handeln. Bisher wurde die Kontrolle durch die Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Nach den Angaben der FATF benötigen die Handelsplattformen für digitale Währungen sowie bestimmte Anbieter von Kryptowährungskonten (Wallets) zukünftig eine staatliche Lizenz. Des Weiteren werden diese einer gesetzlichen Regulierung unterworfen. Die gleichen Regeln gelten ebenso für die Dienstleister, die Unternehmen bei der Ausgabe neuer digitaler Devisen, dem sogenannten Initial Coin Offering (ICO) unterstützen.

Durch die neuen Regelungen soll die Nutzung von Kryptowährungen für Geldwäsche, Terrorfinanzierung und andere Straftaten eingedämmt werden. Die Staaten, die sich nicht an die neuen Regeln halten, werden laut Ankündigung der FATF auf die schwarze Liste gesetzt. Durch dieses Vorgehen wird den Ländern der Zugang zu den internationalen Finanzmärkten erschwert.

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