Die Parkgebühren in Bonn sollen sich ändern. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die Verwaltung jetzt für die politische Beratung vorgelegt. Sie wird zunächst in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 18. Juni darüber entscheiden.
Im Auftrag des Rates hatte die Verwaltung über die Einnahmeentwicklung seit der Veränderung der Parkgebührenordnung zuletzt im Jahr 2014 berichtet. Daraus wurde ersichtlich, dass die ursprüngliche Einnahmeerwartung nicht erfüllt wurde. Deshalb legt die Verwaltung nun eine geänderte Parkgebührenordnung vor, die diese Ausfälle ergänzt und zur Konsolidierung des Haushalts beiträgt.
Zeiten werden erweitert
Die gebührenpflichtigen Zeiten im Stadtgebiet werden weiter vereinheitlicht und größtenteils erweitert. So sollen künftig in den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg auch samstags Parkgebühren erhoben werden. Diese gelten – angelehnt an die Geschäftsöffnungszeiten in den Zentren der betreffenden Stadtbezirke – von 9 bis 14 Uhr. Außerdem wird dort montags bis freitags die Gebührenpflicht am Abend um eine Stunde auf 19 Uhr verlängert.
Auch in der Parkzone zwei im Stadtbezirk Bonn muss man künftig samstags ebenfalls bis 14 Uhr (statt bislang bis 13 Uhr) fürs Parken bezahlen.
Gebühren werden angehoben
Außerdem werden die Parkgebühren in den Parkzonen wie folgt angehoben: In der Parkzone eins, also in den Straßen in unmittelbarer Näher zur Fußgängerzone im Bonner Zentrum, beträgt die Gebühr künftig 1,30 Euro pro halbe Stunde (bislang: 1 Euro).
In der Parkzone zwei wird aufgrund der höheren Attraktivität des Bonner Stadtzentrums gegenüber den drei anderen Ortsteilzentren weiterhin eine differenzierte Gebühr erhoben. In der Zone zwei in der Bonner Innenstadt (also an die Zone eins angrenzende Gebiete bis etwa Wilhelmstraße und Wachsbleiche im Norden, den Rhein im Osten, Erste Fährgasse, Nassestraße und Baumschulallee im Süden sowie Am Alten Friedhof und Weiherstraße im Westen) beträgt die Gebühr künftig 1 Euro pro halbe Stunde (bislang 80 Cent). In der Zone zwei in den übrigen Stadtbezirken, das heißt in den Zentren von Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg (Duisdorf), kostet das Parken laut Verwaltungsvorschlag dann 80 Cent pro halbe Stunde (bislang 55 Cent).
Außerhalb der Zonen eins und zwei (Parkzone drei) wird zukünftig nicht mehr zwischen den verschiedenen Stadtbezirken unterschieden. Deshalb kostet die halbe Stunde jetzt einheitlich 60 Cent, wie bislang bereits im Stadtbezirk Bonn. Damit steigt die Gebühr in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg um 25 Cent je halbe Stunde.
Brötchentaste wird abgeschafft
Auf die so genannte Brötchentaste wird künftig verzichtet. Die Regelung des kostenfreien Kurzzeitparkens für 15 Minuten (Brötchentaste) hat die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt: So hat die Verwaltung etwa festgestellt, dass durch sie kein höherer Umschlag an den Parkplätzen zu verzeichnen war. Außerdem waren die Plätze nicht besser ausgelastet. Auch konnte dadurch das Parken in zweiter Reihe nicht vermindert werden. Außerdem ist ein Missbrauch durch wiederholtes Ziehen eines Parkscheins kaum zu überwachen.
Die Verwaltung erhofft sich bei Umsetzung der Maßnahmen Mehreinnahmen von circa 880 000 Euro pro Jahr. Sie weist allerdings darauf hin, dass mit Wegfall der Parkflächen im Baufeld Nord gegenüber dem Hauptbahnhof und an der Rabinstraße voraussichtlich Einnahmeverluste von etwa 700 000 Euro jährlich entstehen.
