Bundesregierung lehnt mehrere Rüstungsexporte in Türkei ab

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten mehrere Anträge auf Rüstungsexporte in die Türkei abgelehnt. Dies geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Frage des Linken-Abgeordneten Jan van Aken hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Gegenüber einem Nato-Partner ist dies ein ungewöhnliches Vorgehen.

Offenkundig gab es in der Bundesregierung unter anderem Befürchtungen, dass die Rüstungsgüter zur internen Repression eingesetzt werden könnten, schreibt die Zeitung. Zudem verweise sie auf die Menschenrechtslage. In den Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport heißt es über den Umgang mit Nato-Ländern: Der Export von „Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ in diese Länder sei „grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist“. Dennoch kam es auch in den vergangenen Jahren bereits vor, dass Anfragen für Exporte in die Türkei abgelehnt wurden. Zwischen 2010 und 2015 gab es insgesamt acht Ablehnungen. Seit November 2016 jedoch hat es die Bundesregierung bereits in elf Einzelfällen abgelehnt, Genehmigungen zu erteilen, berichtet die Zeitung. Es gehe dabei nach Angaben des Wirtschaftsministeriums um Handfeuerwaffen, Munition sowie um Teile zur Herstellung bestimmter Rüstungsgüter. Zur Begründung verweise das Ministerium auf speziell definierte Ablehnungskriterien im Gemeinsamen Standpunkt der EU für den Rüstungsexport. Demnach kamen folgende Kriterien zum Tragen: „Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland“, „Innere Lage im Endbestimmungsland als Ergebnis von Spannungen oder bewaffneten Konflikten“ sowie „Risiko der Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern im Käuferland oder der Wiederausfuhr von Militärgütern unter unerwünschten Bedingungen“. In seiner Antwort an den Linken-Parlamentarier van Aken schreibt Wirtschafts-Staatssekretär Matthias Machnig darüber hinaus: „Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.“ Genehmigungen seit dem Putschversuch 2016 erfolgten „nach außen- und sicherheitspolitischer Prüfung durch die Bundesregierung“ unter besonderer Berücksichtigung „des Risikos eines Einsatzes im Kontext interner Repression oder des Kurdenkonflikts“. Aktuelle Entwicklungen würden dabei einbezogen. „Das ist ein erster, richtiger Schritt“, sagte der Abgeordnete van Aken. „Und der nächste muss sein, dass die Türkei keinerlei Waffen aus Deutschland bekommt.“ Die türkische Regierung führe Krieg, „im eigenen Land und in Syrien“ und trete „immer diktatorischer“ auf. Darüber hinaus zeige der Vorgang: „Auch Nato-Staaten können Waffenlieferungen versagt werden“, so van Aken.

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