CDU plant schnellere Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern

CDU plant schnellere Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern


Die CDU hat angekündigt, dass Asylbewerber, die zwei vorsätzliche Straftaten begangen haben, zukünftig automatisch aus Deutschland abgeschoben werden sollen. Dieser harte Law-and-Order-Kurs wird kontrovers diskutiert.

Kritik an den Plänen

Diese Pläne stoßen bei Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsverbänden auf massive Kritik. Sie befürchten, dass dadurch das Prinzip des Einzelfalls und der Verhältnismäßigkeit verloren gehen könnte. Auch Experten warnen, dass eine pauschale Regelung dem Grundsatz der Unschuldsvermutung widersprechen könnte.

Wahlkampf-Rhetorik?

Einige Beobachter sehen in den Plänen der CDU vor allem Wahlkampfrhetorik, um bei Wählern mit harter Linie in der Abschiebepolitik zu punkten. Kurz vor wichtigen Landtagswahlen wolle man mit dem Thema Sicherheit Punkte sammeln, ohne dass die konkreten Auswirkungen bereits geklärt seien.

Rechtliche Hürden

Fraglich ist außerdem, ob eine solche Regelung überhaupt rechtlich umsetzbar wäre. Juristen verweisen darauf, dass das Aufenthaltsrecht bereits jetzt die Möglichkeit vorsieht, straffällige Asylbewerber abzuschieben. Eine pauschale Ausweisung nach zwei Straftaten könnte jedoch gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen.

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